Fronten im Streit um Hartz-IV-Reform verhärtet

Hubertus Heil - Bild: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Hubertus Heil - Bild: Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Im Koalitionsstreit um die von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) geplante Hartz-IV-Reform ist noch keine Lösung in Sicht: Heil lehnte im „Frühstart“ von RTL und ntv den Kompromissvorschlag der Union ab, nur die Sonderregelungen zur Corona-Krise zu verlängern, aber keine dauerhaften Änderungen zu beschließen. SPD-Chefin Saskia Esken rief die Union zu Gesprächen auf.

„Ich will, dass wir die grundlegenden Konsequenzen jetzt auch ziehen und dafür sorgen, dass die Jobcenter sich darauf konzentrieren können, die Menschen wieder in Arbeit zu bringen“, sagte der Minister. „Wir müssen den Sozialstaat weiterentwickeln und nicht einfach stur auf ideologischen Vorstellungen beharren.“ Vertreter von Jobcentern, Wohlfahrtsverbänden und Gewerkschaften würden seinen Vorschlag unterstützen. „Und vielleicht sollte man in der Politik hin und wieder auf Praktiker hören. Das gilt auch für die Kollegen in der Koalition.“

Heil sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND): „Wir haben in der Krise gemeinsam als Bundesregierung schnell gehandelt und die Grundsicherung vereinfacht und verbessert.“ Jetzt wolle er „die Grundsicherung dauerhaft bürgerfreundlicher, einfacher und unbürokratischer machen“. Sein Ziel bleibe, Menschen, wo immer es gehe, aus der Grundsicherung zu holen.

Die SPD forderte von der Union Gesprächsbereitschaft über die von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil geplanten Hartz-IV-Reform. Die „kategorische Ablehnung“ der Vorschläge sei nicht nachvollziehbar, sagte SPD-Chefin Saskia Esken den RND-Zeitungen vom Dienstag. Die SPD-Vorsitzende warf der Union vor, sie habe bei dem Thema offensichtlich keine Lehren aus der Corona-Pandemie gezogen.

Der AFP vorliegende Gesetzentwurf sieht vor, den als Reaktion auf die Corona-Pandemie eingeführten vereinfachten Zugang zur Grundsicherung zu verstetigen. Dabei geht es um die anfängliche Schonung eines Vermögens von bis zu 60.000 Euro und den Erhalt der bisherigen Wohnung. Diese Punkte sollen laut dem Gesetzentwurf aus dem Arbeitsministerium für eine Karenzzeit von zwei Jahren künftig generell gegeben sein. Außerdem will Heil die bisherigen Sonderregelungen für die unter 25-Jährigen entfallen.

Heil mit dem Gesetz auch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts umsetzen, nach dem Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger 30 Prozent des Regelbedarfs nicht überschreiten dürfen. Den Leistungsberechtigten soll zudem die Möglichkeit eröffnet werden, die Umstände ihres Einzelfalles persönlich vorzutragen. „Verletzen sie wiederholt ihre Pflichten oder versäumen Meldetermine, soll das Jobcenter sie persönlich anhören“, so der Gesetzentwurf.

Von Gewerkschaftsseite gab es Unterstützung für die Pläne. Verdi-Chef Frank Werneke sagte dem RND, er sei „erschrocken“ über die Ablehnung von Seiten der Union. Die geplanten Erleichterungen wären „tatsächlich nur ein kleiner Schritt, um den diskriminierenden Charakter von Hartz IV abzuschwächen“.

Verdi unterstütze insbesondere die vorgesehene zweijährige Karenzzeit, „in der die Bezieherinnen und Bezieher von Grundsicherung nicht die Angst haben müssen, ihre bisherige Wohnung nicht halten zu können und auch nicht sofort das letzte Ersparte angreifen müssen, das vielfach für die Altersversorgung vorgesehen ist“.

Werneke lobte zudem die Pläne, ALG-II-Empfängerinnen zuallererst für den Arbeitsmarkt zu qualifizieren, anstatt sie in unterbezahlte Jobs zu vermitteln.

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