Scheuer verteidigt vor Untersuchungsausschuss Maut-Entscheidungen

Andreas Scheuer - Bild: photocosmos1 / Shutterstock.com

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) hat zum Auftakt seiner zweiten Befragung im parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur geplatzten Pkw-Maut seine Entscheidungen erneut verteidigt. Scheuer bekräftigte am Donnerstag seine Argumentation, er habe bei Amtsantritt einen klaren Auftrag zur Umsetzung eines politisch bereits beschlossenen und in Kraft getretenen Gesetzes vorgefunden.

Auch die Entscheidung zur Unterzeichnung von Verträgen zur Mauterhebung bereits Ende 2018, als noch bevor endgültige Rechtssicherheit für das Projekt bestand, rechtfertigte Scheuer erneut. Der Verkehrsminister verwies unter anderem auf die umfassende Prüfung des Projektes und die fachliche Einschätzung von Experten in seinem Haus sowie das grüne Licht des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof (EuGH). Er sei überzeugt gewesen, die richtige Entscheidung zu treffen und habe „nach bestem Wissen und Gewissen“ gehandelt, sagte Scheuer am Donnerstag.

Zudem habe er eine Abwägungsentscheidung getroffen im Sinne der Wahrung der Interessen des Bundes – denn die Mittel aus der Maut hätten möglichst bald dem Haushalt zur Verfügung stehen sollen. Er sei sicher gewesen, „die richtige Entscheidung“ zu treffen“, sagte Scheuer. Auch heute stehe er dazu. 

Zugleich ließen ihn die Entwicklungen seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) gegen die Maut im Juni 2019 und die seitdem erhobenen Vorwürfe „nicht unberührt“, sagte Scheuer. Diese Kritik nehme er an, sofern sie sachlich sei.

Der Untersuchungsausschuss bemüht sich um Aufklärung der Vorgänge rund um die gescheiterte Pkw-Maut. Die Opposition wirft Scheuer unter anderem Verstöße gegen Haushalts- und Vergaberecht vor, auch Rücktrittsforderungen werden erhoben. Bei einer ersten Befragung Scheuers vor dem Ausschuss Anfang Oktober hatte der Minister Angaben von Vertretern der Betreiberfirmen widersprochen, wonach es von diesen ein Angebot gegeben habe, mit der Unterzeichnung der Verträge auf das EuGH-Urteil zu warten.

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