Zwölf Jahre Haft und Psychiatrie für Mord an Fritz von Weizsäcker rechtskräftig

Symbolbild: Gefängnis
Symbolbild: Gefängnis

Die zwölfjährige Haftstrafe gegen den Mörder des Berliner Chefarztes und Bundespräsidentensohns Fritz von Weizsäcker ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das entsprechende Urteil des Landgerichts Berlin vom Juli 2020, wie der BGH am Montag in Karlsruhe mitteilte. (Az: 5 StR 530/20)

Der verurteilte Gregor S. hatte im November 2019 den jüngsten Sohn des früheren Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker während eines Vortrags in der Berliner Schlosspark-Klinik erstochen. Bei der Tat war ein Polizeibeamter eingeschritten, der privat unter den Zuhörern war. Auf ihn stach S. ebenfalls ein und verletzte ihn schwer. S. gab als Motiv für den Angriff jahrelangen Hass auf den früheren Bundespräsidenten an.

Nach ärztlichen Gutachten handelte S. in der zwanghaften Fehlvorstellung, dass Richard von Weizsäcker für die Herstellung des im Vietnamkrieg durch US-Streitkräfte eingesetzten Entlaubungsmittels namens Agent Orange mitverantwortlich gewesen sei. Das Gift wird bis heute für schwere Missbildungen, Krebserkrankungen und Behinderungen in der vietnamesischen Bevölkerung verantwortlich gemacht.

Das Landgericht Berlin verurteilte S. am 8. Juli 2020 wegen Mordes in Tateinheit mit versuchtem Mord und mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren und ordnete seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Wegen fehlender Krankheitseinsicht sei er weiterhin eine Gefahr für die Allgemeinheit. Dieses Urteil bestätigte der BGH nun.

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