AfD unterliegt in Sachsen-Anhalt mit Klage gegen Corona-Verordnung

Die Justitia - ein Symbol der Rechtsstaatlichkeit
Die Justitia - ein Symbol der Rechtsstaatlichkeit

Die AfD in Sachsen-Anhalt ist mit einer Klage gegen die Corona-Verordnung des Bundeslands vor dem Landesverfassungsgericht gescheitert. Das Gericht wies am Dienstag in Dessau einen Antrag zur vorläufigen Aussetzung diverser Regelungen in der seit Mitte Dezember geltenden Verordnung zurück.

Geklagt hatten die 21 Landtagsabgeordneten der AfD-Fraktion und ein fraktionsloser Parlamentarier. Sie halten unter anderem die strengen Kontaktbeschränkungen, die Schließung von Gaststätten und die Beschränkung des Bewegungsradius auf 15 Kilometer um den Wohnort für verfassungswidrig. Die AfD sieht dadurch Grundrechte, unter anderem auf Freiheit der Person, Versammlungsfreiheit und Berufsfreiheit verletzt.

Im Hauptsacheverfahren entscheidet das Landesverfassungsgericht zu einem späteren Zeitpunkt. Das Normenkontrollverfahren läuft nach der Entscheidung weiter. „Unzweifelhaft überwiege die Notwendigkeit für eine Fortgeltung der Regelungen bis zur Entscheidung in der Hauptsache“, erklärten die Richter. Es ist nicht die erste Corona-Eindämmungsverordnung, gegen die die AfD in Sachsen-Anhalt klagt. Auch in anderen Bundesländern klagte die Partei bereits.

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