In einem am Dienstag begonnenen Prozess gegen einen mutmaßlichen ägyptischen Spion im Bundespresseamt hat die Verteidigung des Angeklagten ein Geständnis angekündigt. Ihr Mandant sei außerdem bereit, weiterführende Fragen zu beantworten, teilte die Verteidigung vor dem Berliner Kammergericht mit. Das Geständnis ist Teil einer möglichen Verständigung zwischen Bundesanwaltschaft und Verteidigung, mit der dem Angeklagten ein Strafmaß zwischen eineinhalb und maximal zwei Jahren Haft auf Bewährung zugesichert würde.
Die Bewährungszeit soll demnach auf drei Jahre festgelegt werden. Voraussetzung für eine solche Verständigung sei allerdings sein umfassendes Geständnis und die Bereitschaft, weitere Fragen zu beantworten, sagte die Vorsitzende Richterin Doris Husch. Ob es zu einer solchen Verständigung kommt, soll voraussichtlich am nächsten Verhandlungstag am Mittwoch geklärt werden.
Seit Juli 2010 soll Amin K. „im Auftrag der ägyptischen Botschaft“ den Auslandsgeheimdienst GIS des Landes unterstützt haben, erklärte die Bundesanwaltschaft in der Anklageverlesung. Der 66-Jährige soll demnach allgemeine Medienbeobachtungen vorgenommen, Anfragen von ägyptischen Geheimdienstmitarbeitern bearbeitet und versucht haben, einen weiteren Spion anzuwerben. Die Kommunikation mit wechselnden Führungsoffizieren in der Botschaft habe er „konspirativ abgewickelt, so dass sie einer Überwachung nicht zugänglich waren“.
Die Bundesanwaltschaft wirft K. unter anderem vor, Mitarbeiter des ägyptischen Auslandsgeheimdiensts über tagesaktuelle Ereignisse in Deutschland informiert zu haben. So soll K. beispielsweise Informationen über eine Demonstration im Dezember 2018 in Berlin weitergegeben haben. Auch über die Durchsuchung einer Moschee, deren Imam einen Bezug zu Ägypten haben soll, habe K. seinen Führungsoffizier informiert.
In den Jahren 2014 und 2015 soll K. zudem erfolglos versucht haben, einen Übersetzer des Sprachendiensts des Deutschen Bundestags als Quelle zu gewinnen. Dieser soll laut Anklage nach einer Sicherheitsüberprüfung Zugriff auf Verschlusssachen gehabt haben. Für den Anwerbeversuch soll der Angeklagte auch private Zusammenkünfte mit Mitarbeitern des ägyptischen Geheimdiensts organisiert haben. Außerdem soll der Angeklagte die Namen fünf syrischstämmiger Kollegen im Bundespresseamt an den GIS weitergeleitet haben. Um Informationen zu beschaffen, soll er auch Recherchemöglichkeiten des Bundespresseamts genutzt haben.
Im Gegenzug für seine Dienste habe der Angeklagte sich eine vorteilhafte Behandlung durch ägyptische Behörden versprochen. So sei er beispielsweise zu offiziellen Veranstaltungen eingeladen worden. Die Mutter des Angeklagten soll außerdem von einem der Führungsoffiziere des Angeklagten Hilfe bei der Geltendmachung ihrer ägyptischen Pensionsansprüche erhalten haben. Eine direkte Bezahlung des Angeklagten konnte im Zuge der polizeilichen Ermittlungen allerdings nicht nachgewiesen werden.
Ein für die Ermittlungen verantwortlicher Kriminalbeamter sagte am ersten Prozesstag aus, es habe „regelmäßigen Kontakt“ zwischen dem Angeklagten und dem Personal der ägyptischen Botschaft gegeben. Dies habe die Überwachung der Telefonverbindungen des Angeklagten ergeben. Bei einer Durchsuchung des Arbeitsplatzes von K. im Bundespresseamt wurde unter anderem ein Tischkalender beschlagnahmt, in dem offizielle Veranstaltungen der ägyptischen Botschaft und der Geburtstag des Botschaftsangestellten vermerkt waren, bei dem es sich um K.s Führungsoffizier handeln soll.
Auch der ehemalige Vorgesetzte des Angeklagten im Bundespresseamt sagte am ersten Prozesstag aus. K. sei lediglich für das Versenden von Besucherprogrammen zuständig gewesen, auf sensible Daten habe er keinen Zugriff gehabt. Die Vorwürfe gegen seinen ehemaligen Angestellten hätten ihn überrascht, K. sei immer „hilfsbereit und freundlich“ gewesen, sagte der Zeuge. Dass es sich bei dem 66-Jährigen um einen ägyptischen Spion handeln soll, „konnten wir uns alle schlicht und einfach nicht vorstellen“, sagte der Referatsleiter des Bundespresseamts.