Der Bundesgerichtshof (BGH) hat seine Entscheidung über Informationspflichten im Onlinehandel vertagt und dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) vorgelegt. Den EU-Richtern seien Fragen zur Auslegung europäischen Verbraucherrechts vorgelegt worden, „mit denen geklärt werden soll, inwieweit Internethändler Verbraucher über Herstellergarantien für die angebotenen Produkte informieren müssen“, teilte der BGH am Donnerstag mit. (Az. I ZR 241/19)
Hintergrund ist ein seit Jahren andauernder Rechtsstreit: Ein Onlinehändler für Taschenmesser hatte einen Konkurrenten verklagt, der auf der Plattform Amazon ein Schweizer Offiziersmesser anbot. Er verlinkte auf eine Garantie des Herstellers, ohne diese aber genauer zu erläutern. Der Kläger wollte der anderen Firma verbieten lassen, auf die Garantie hinzuweisen, ohne über deren Umfang und die Verbraucherrechte aufzuklären.
Das Landgericht Bochum hatte die Klage im November 2018 abgewiesen, das Oberlandesgericht Hamm gab ihr in der Berufung aber ein Jahr später statt. Die Erklärungen seien auch dann notwendig, wenn nicht extra mit der Garantie geworben werde, hieß es. Das beklagte Unternehmen legte daraufhin Revision beim BGH ein.