Die EU-Kommission will mit Mitteln aus dem Gemeinschaftshaushalt die Erforschung und Beobachtung von Corona-Mutationen fördern. Die EU-Länder sollen nach Angaben der Brüsseler Behörde vom Mittwoch mindestens 75 Millionen Euro für den Aufbau von Test-Kapazitäten erhalten. 150 Millionen Euro sind zudem für für Forschung und den wissenschaftlichen Austausch vorgesehen.
„Neue Varianten des Virus entwickeln sich schnell und wir müssen unsere Antwort darauf noch schneller anpassen“, erklärte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. Ihre Behörde strebt demnach an, dass mindestens fünf Prozent aller positiven Corona-Tests genomsequenziert werden, um die Verbreitung neuer Varianten im Blick zu haben. Brüssel will außerdem eng mit den Impfstoffherstellern kooperieren, um die Wirksamkeit ihrer Vakzine zu gewährleisten.
In Europa hatten sich in den vergangenen Wochen vor allem neue Mutationen aus Großbritannien und Südafrika ausgebreitet, die ansteckender sind als das bisherige Coronavirus. In Deutschland liegt der Anteil der britischen Variante nach Angaben von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) bereits bei über 20 Prozent. Der Anteil der südafrikanischen Variante liegt demnach auf deutlich niedrigerem Niveau bei etwa eineinhalb Prozent.
Die neuartigen Impfstoffe von Biontech/Pfizer und Moderna bieten auch vor diesen Varianten Schutz. Bei der südafrikanischen Variante ist die Wirksamkeit zwar etwas geringer, aber aus Sicht der Hersteller ausreichend. Beim dritten in der EU zugelassenen Impfstoff von Astrazeneca scheint die Wirkung bei der südafrikanischen Mutante aber signifikant niedriger zu sein. Auch das Vakzin von Johnson & Johnson, das bald zugelassen werden könnte, ist laut ersten Tests bei manchen Mutationen weniger wirksam.
Von der Leyens Vorschlag ist Teil des Programms „Hera-Inkubator“, das Labore, Gesundheitsbehörden, Wissenschaftler und die EU-Institutionen zusammenbringen soll. Hera war ursprünglich als neue EU-Behörde für Gesundheitsnotfälle angekündigt. Die Behörde soll im Kampf gegen Corona helfen und auch künftigen Pandemien entgegenwirken.
Ihre Gründung benötigt anders als die Schaffung des „Hera-Inkubator“-Programms einen längeren Vorlauf. Sie muss nach einem Vorschlag der Kommission auf dem Gesetzgebungsweg durch die Mitgliedstaaten und das Europaparlament beschlossen werden. Der Vorschlag soll nach Kommissionsangaben „gegen Ende des Jahres“ vorgelegt werden.