Bundesrat billigt neues Gesetz: Elterngeld kann künftig flexibler in Anspruch genommen werden

Eltern mit Kind
Eltern mit Kind

Das Elterngeld kann künftig flexibler in Anspruch genommen werden als bisher: Mit der am Freitag vom Bundesrat gebilligten Neureglung steigt die während des Bezugs zulässige Arbeitszeit von 30 auf 32 Wochenstunden. Der Partnerschaftsbonus für die parallele Teilzeit beider Eltern ist künftig mit 24 bis 32 Wochenstunden statt mit bisher 25 bis 30 Wochenstunden möglich und wird zudem vereinfacht.

Verbesserungen gibt es zudem für Eltern von Frühchen. Eltern bekommen jeweils einen weiteren Monat Elterngeld, wenn die Kinder mindestens sechs, acht, zwölf oder sechzehn Wochen zu früh geboren wurden. Damit sollen sie auch mehr Zeit erhalten, um mögliche Entwicklungsverzögerungen ihrer Kinder aufzufangen.

Ein neues Antragsrecht für Eltern mit geringen selbständigen Nebeneinkünften ermöglicht diesen eine bessere Berücksichtigung ihrer Einnahmen. Eltern, die während des Elterngeldbezugs Teilzeit arbeiten, müssen nur im Ausnahmefall nachträglich Nachweise über ihre Arbeitszeit erbringen. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass sie nicht mehr als die im Antrag angegebenen Stunden arbeiten.

Elterngeld erhalten nach dem neuen Gesetz künftig nur noch Eltern, die weniger als 300.000 Euro im Jahr verdienen – bisher lag die Grenze bei 500.000 Euro. Das Gesetz enthält auch Regelungen, die sicherstellen sollen, dass Eltern durch die Pandemie keine Nachteile beim Bezug von Elterngeld und Partnerschaftsbonus entstehen, etwa, weil sie Einkommensersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld oder Krankengeld erhalten. 

Diese Regelung reicht dem Bundesrat als Pandemie-Maßnahme aber nicht aus. In einer zusätzlichen Entschließung forderte er daher die Bundesregierung auf, die nur für 2020 geschaffene Möglichkeit der Verschiebung der Elternzeit von Eltern mit systemrelevanten Tätigkeiten bis zum 31. Dezember 2021 zu verlängern.

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