Bundestag beschließt Gesetz für Ausbau von Elektro-Ladepunkte in Gebäuden

Ladepunkt für E-Autos
Ladepunkt für E-Autos

Ladesäulen für Elektroautos in der Tiefgarage oder auf dem Parkplatz vor dem Mietshaus sollen künftig schon bei der Planung eines Neubaus oder einer Renovierung berücksichtigt werden. Der Bundestag beschloss am Donnerstagabend das sogenannte Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG). Es soll die Voraussetzungen schaffen, dass Privatleute ihr E-Auto zu Hause, am Arbeitsplatz und bei der Erledigung alltäglicher Besorgungen auf Parkplätzen von Wohn- und Nicht-Wohngebäuden laden können. 

„Das Gesetz kann der Elektromobilität einen echten Schub geben“, lobte am Freitag der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Über 85 Prozent der Ladevorgänge finden demnach im privaten Bereich statt. „Die Gebäude, die heute gebaut werden, müssen fit sein für die Anforderungen von morgen.“

Das Gesetz gilt für Neubauten oder Renovierungen von Wohngebäuden mit mehr als fünf Parkplätzen und von Nicht-Wohngebäuden mit mehr als sechs Parkplätzen. Hier müssen Rohre für Elektro- und Datenleitungen verlegt werden. 

Der BDEW bedauerte, dass damit Ein- und Zweifamilienhäuser vom Gesetz nicht erfasst werden, obwohl sie 80 Prozent aller neu gebauten Wohngebäude ausmachten. „Die Kosten für eine spätere Nachrüstung werden deshalb hier deutlich höher ausfallen“, warnte der Verband. Auch für schon bestehende Gebäude „hätten wir uns ein höheres Ambitionsniveau gewünscht“. 

Die Regierung hatte den Gesetzentwurf bereits im März verabschiedet, die Beratungen im Bundestag kamen aber lange nicht zum Abschluss. In der Union gab es Vorbehalte gegen die neuen Pflichten und die damit verbundenen Kosten. Das Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig. Es wird nun in den Ausschüssen des Bundesrats beraten und voraussichtlich Anfang März im Plenum der Länderkammer behandelt.

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