Ex-AfD-Rechtsaußen Kalbitz kandidiert nicht für Bundestag

Andreas Kalbitz - AfD - Bild: Professusductus / CC BY-SA
Andreas Kalbitz - AfD - Bild: Professusductus / CC BY-SA

Der aus der AfD ausgeschlossene Rechtsaußenpolitiker Andreas Kalbitz kandidiert nicht für den Bundestag. Er habe sich dazu „nach gründlicher Abwägung“ entschieden, schrieb Kalbitz am Samstagabend auf seiner Facebook-Seite. Er wolle „in der durch die Führungsunfähigkeit und Erfolglosigkeit von Teilen des Bundesvorstandes hervorgerufenen innerparteilich angespannten und politisch geschwächten Situation der AfD existente Fliehkräfte“ nicht weiter befördern, begründete Kalbitz die Entscheidung.

Im Gespräch war eine Kandidatur des früheren Vorsitzenden der Brandenburger AfD im Bundestagswahlkreis 65 gewesen. Dieser umfasst die im Süden Brandenburgs gelegenen Landkreise Elbe-Elster und Oberspreewald-Lausitz.

Er habe zu einer möglichen Kandidatur eine „große Zahl“ von Rückfragen von „Mitstreitern und Unterstützern“ bekommen, schrieb Kalbitz. „Es ist eine Frage der politischen Ernsthaftigkeit, den Nutzen, den die Signalwirkung eines durchaus wahrscheinlichen Erfolgs einer Kandidatur hätte, sachlich im Verhältnis zu den möglichen Konsequenzen abzuwägen, sowohl für die betroffenen Kreisverbände als auch für den Landesverband der AfD in Brandenburg.“

Es sei „nicht auszuschließen, dass diese Kandidatur als Vorlage für die ernsthafte Sanktionierung der beteiligten Kreisverbände und des Landesverbandes Brandenburg bis hin zu deren Auflösung dienen könnte“ schrieb Kalbitz mit Blick auf  den Bundesvorstand weiter. Die AfD Brandenburg würde in einem solchen Fall „aus machtpolitischen Gründen weiter destabilisiert“. 

Kalbitz war im Mai 2020 aus der AfD ausgeschlossen worden. Mit knapper Mehrheit stimmte der Bundesvorstand dafür, seine Mitgliedschaft zu annullieren, weil Kalbitz bei seinem Parteieintritt 2013 vorherige Mitgliedschaften bei den Republikanern und der Heimattreuen Deutschen Jugend (HDJ) verschwiegen habe. Maßgeblich betrieben wurde die Annullierung von Parteichef Jörg Meuthen.

Kalbitz geht gegen die Entscheidung gerichtlich vor. Zuletzt wies im Januar das Berliner Kammergericht seine Berufung gegen eine Eilentscheidung des Berliner Landgerichts zurück, wonach Kalbitz seine Mitgliedsrechte nicht vorläufig zurückbekommt. Das Hauptsacheverfahren am Berliner Landgericht ist noch nicht entschieden.

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