Lambrecht dringt auf schnelle Verabschiedung von Gesetz gegen Hass im Internet

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht. - Bild: BMJV/Thomas Koehler/ photothek
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht. - Bild: BMJV/Thomas Koehler/ photothek

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) dringt  angesichts neuer Berichte über Hass gegen Frauen und gegen den SPD-Gesundheitsexperten Karl Lauterbach auf eine möglichst schnelle Verabschiedung des Gesetzes gegen Hass und Hetze im Internet. Wer über Frauenhass berichte, ziehe noch mehr Frauenhass auf sich, wer mit Fakten dazu beitrage, dass die Corona-Pandemie besser bekämpft werden könne, werde „mit Drohungen überzogen“, sagte Lambrecht dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND, Dienstagsausgaben). Dies sei „erschütternd“.

Die Täter müssten konsequent von der Justiz verfolgt werden, forderte die Justizministerin. „Morddrohungen sind keine Meinungsäußerungen, sondern Straftaten.“ Die aktuellen Fälle zeigten wieder, „wie dringend erforderlich unser Gesetz gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität ist“, sagte Lambrecht. Der Justiz müssten die Instrumente an die Hand gegeben werden, Täter schnell zu ermitteln und konsequent vor Gericht zu stellen.

Das einschlägige Gesetzespaket gegen Hass und Hetze, das vor acht Monaten im Bundestag verabschiedet worden sei, könne aber erst in Kraft treten, wenn die nötigen Änderungen bei den Bestandsdaten, also die Herausgabe der Identität durch Plattformbetreiber, die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat gefunden hätten. „Wir müssen jetzt schnell im Vermittlungsausschuss zu einer Lösung kommen“, forderte die SPD-Politikerin. Alle, die für einen entschiedenen Kampf gegen Rechtsextremismus, Hass und Hetze einträten, müssten konstruktiv an einer Lösung mitarbeiten.

Der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes, Sven Rebehn, sagte dem RND, aufgrund des geplanten Gesetzes sei mit etwa 150.000 neuen Verfahren jährlich zu rechnen. Es brauche bundesweit hunderte zusätzliche Strafverfolger und Richter, um diese Fallzahlen einigermaßen bewältigen zu können.

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