Nürnberger Justiz: Kommunen müssen nur begrenzt für sichere Straßen und Wege sorgen

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Nürnberger Justizpalast - Bild: André Karwath aka Aka / CC BY-SA

Die Pflicht von Kommunen zur Absicherung von Straßen und Wegen  hat einem Urteil zufolge ihre Grenzen. Diese sogenannte Verkehrssicherungspflicht sei zwar vorhanden, „aber nicht grenzenlos“, entschied das das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil. Ein Junge hatte eine Entschädigung von der Stadt Fürth gefordert, nachdem er über eine angeblich schwer erkennbare Absperrkette gestolpert war und sich verletzt hatte. Das OLG wies die Forderung in zweiter Instanz ab.

Jeder Verkehrsteilnehmer müsse zunächst für sich selbst ausreichend Vorsicht walten lassen, erklärte das Gericht. Die Kommune müsse nur dann tätig werden, wenn Gefahren auch für aufmerksame Verkehrsteilnehmer nicht rechtzeitig erkennbar seien. Es sei beispielsweise nicht erforderlich, dass Fußwege komplett ausgeleuchtet würden. Bei Dunkelheit sei es vielmehr Pflicht des Fußgängers, sich „vorsichtig fortzubewegen“.

Auch der Unfall des damals achtjährigen Jungen im Jahr 2016 hätte mit mehr Vorsicht vermieden werden können, befand das Gericht. Der Junge war beim Versuch der Straßenüberquerung in eine Absperrkette gelaufen, die den Gehweg von der viel befahrenen Straße abtrennte. Diese hatte nach Angaben des Klägers nahezu die gleiche Farbe wie der Straßenbelag.

Der Junge stürzte, zog sich schwere Verletzungen zu und musste nahezu einen Monat im Krankenhaus verbringen. Das Landgericht Nürnberg-Fürth entschied zunächst, dass die Stadt die Kette nicht ausreichend markiert habe, und sprach dem Jungen eine Entschädigung zu. Das OLG entschied nun anders. Die Kette sei „bei gebotener Aufmerksamkeit nicht zu übersehen“, hieß es. Die Stadt Fürth habe ihre begrenzte Pflicht zur Sicherung von Wegen und Straßen erfüllt.

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