Prozess gegen Professor wegen Internethetze gegen Homosexuelle in Kassel begonnen

Justitia - Bild: axel.bueckert via Twenty20
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Vor dem Landgericht Kassel hat am Donnerstag der Berufungsprozess gegen einen Universitätsprofessor begonnen, der in einem Interview mit einem katholischen Internetportal gegen Homosexuelle gehetzt haben soll. Die Anklage wirft dem 66-Jährigen Volksverhetzung, Beleidigung und Verleumdung vor. Darüber hinaus muss sich der Mann wegen Fahrerflucht verantworten.

In dem im Juli 2017 veröffentlichten Interview soll er homosexuellen Menschen unter dem Vorwand angeblicher „biowissenschaftlicher Fakten“ eine grundsätzliche Neigung zum sexuellen Missbrauch von Kindern vorgeworfen haben. Homosexuelle Paare habe der 66-Jährige unter anderem als „sterile, asexuelle Erotikduos ohne Reproduktionspotenzial“ bezeichnet. 

In gleichgeschlechtlichen Beziehungen lebende Kinder seien „bemitleidenswerte Befruchtungsprodukte“, deren Erziehung durch „widernatürliche Frühsexualisierung“ in Form „geistiger Vergewaltigung“ erfolge.

Zum Adoptionsrecht von gleichgeschlechtlichen Paaren soll der 66-Jährige gesagt haben: „Sollte das Adoptionsrecht für Mann-Mann- beziehungsweise Frau-Frau-Erotikvereinigungen kommen, sehe ich staatlich geförderte Pädophilie und schwersten Kindesmissbrauch auf uns zukommen.“

Die „Homoehe“ eröffne „ein mögliches Horror-Kinderschänderszenario, über das man nicht weiter nachdenken möchte – die Ehe für alle drei wird dann kommen. Da lesbische Frauen in verstärktem Maße zur Pädophilie neigen, ergeben sich dort analoge Probleme.“

Der 66-Jährige soll laut Anklage zumindest billigend in Kauf genommen haben, dass seine Ausführungen dazu bestimmt waren, Homosexuelle im Allgemeinen und gleichgeschlechtliche Paare im Besonderen in ihrem Ansehen gegenüber heterosexuellen Mitmenschen als ungleichberechtigte Personen herabzuwürdigen und zu verletzen. Das gelte insbesondere durch die Bezugnahme auf angebliche wissenschaftliche Erkenntnisse.

Das Amtsgericht Kassel verurteilte den 66-Jährigen im August 2020 wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 6000 Euro. Ansonsten wurde er freigesprochen. Vor dem Landgericht ist ein Fortsetzungstermin für den 16. Februar angesetzt.

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