Schutz vor Stalking soll verbessert werden

Symbolbild: Stalking
Symbolbild: Stalking

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) will den Schutz vor Stalking verbessern. Ihr Ministerium legte am Dienstag einen Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuchs vor, der für eine „effektivere Bekämpfung von Nachstellungen und bessere Erfassung des Cyberstalkings“ sorgen soll. „Der Straftatbestand der Nachstellung hat bisher zu hohe Hürden“, begründete Lambrecht das Vorhaben.

Stalking sei für Betroffene „oft schrecklicher Psychoterror mit traumatischen Folgen“, erklärte Lambrecht. Stalker verfolgten, belästigten und bedrohten Menschen oft Tag und Nacht, die Übergriffe reichten bis hin zu körperlicher und sexualisierter Gewalt.

„Es müssen mehr Stalking-Fälle vor Gericht kommen und die Täter konsequent zur Verantwortung gezogen werden“, forderte die Ministerin. Auch im Netz und über Apps würden Menschen immer wieder „ausgeforscht und eingeschüchtert, falsche Identitäten vorgetäuscht und Betroffene diffamiert“. Auch diese Taten sollten ausdrücklich als digitales Stalking unter Strafe gestellt werden.

Laut Justizministerium muss derzeit ein „beharrliches“ Nachstellungsverhalten nachgewiesen werden, das geeignet ist, die Lebensgestaltung des Opfers „schwerwiegend“ zu beeinträchtigen. Um die Hürden abzusenken, soll das Wort „beharrlich“ durch „wiederholt“ und der Begriff „schwerwiegend“ durch „nicht unerheblich“ ersetzt werden. Der Strafrahmen soll weiter eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vorsehen. Bei besonders schweren Fällen soll aber auch eine Strafe von bis zu fünf Jahren möglich sein.

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