Im Prozess gegen den bewaffneten Waldläufer von Oppenau hat die Staatsanwaltschaft für den Angeklagten eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten gefordert. Die Verteidigung von Yves R. plädierte für eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren, wie eine Sprecherin des Landgerichts Offenburg am Dienstag sagte. Nach dem Mann war im vergangenen Sommer tagelang im Schwarzwald bei Oppenau gefahndet worden.
Die Staatsanwaltschaft wirft ihm illegalen Waffenbesitz, Widerstand gegen die Staatsgewalt und Körperverletzung vor. Zudem sahen es die Ankläger als erwiesen an, dass Yves R. sich bei der Bedrohung von drei Polizeibeamten mit einer Schreckschusspistole einer Geiselnahme im minderschweren Fall schuldig gemacht habe. Die Verteidigung bestritt eine Geiselnahme.
R. hatte im Juli vier Polizisten entwaffnet und wurde von Polizeihundertschaften tagelang im Schwarzwald bei Oppenau gesucht. Der großangelegte Polizeieinsatz, der auch zur Schließung von Schulen und Geschäften in Oppenau führte, sorgte bundesweit für Schlagzeilen.
Der psychiatrische Gutachter erklärte in dem Verfahren, R. sei zwar bei seiner Festnahme, bei der er einen Beamten mit einem Beil am Fuß verletzte, durch Entkräftung vermindert schuldfähig gewesen, nicht aber als er die vier Beamten entwaffnet habe. Er beschrieb R. als intelligent. Sein Verhalten weiche jedoch stark von gesellschaftlichen Normen ab. Das Urteil in dem Prozess wird am Freitag erwartet.