Der Bundesgerichtshof (BGH) hat einen ursprünglich für Montag angesetzten Verhandlungstermin in einem mit dem VW-Dieselskandal zusammenhängenden Fall abgesagt. Der Kläger habe seine Revision zurückgenommen, teilte das Gericht am Freitag in Karlsruhe mit. Der Fahrzeugkäufer wollte Schadenersatz, weil er die Abgasreinigung auch nach dem Software-Update für unzulässig hielt.
Eine weitere für Montag angesetzte Verhandlung am BGH findet aber statt: Ein Autobesitzer, der seinen Wagen schon vor Bekanntwerden des Dieselskandals kaufte, klagt gegen VW auf Schadenersatz.