AfD mit Klage gegen hessischen Verfassungsschutzbericht 2019 erfolgreich

Justiz (über cozmo news)
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Hessens Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat einer Beschwerde der AfD gegen den hessischen Verfassungsschutzbericht 2019 stattgegeben. Für das dort geschätzte sogenannte Personenpotenzial des rechten „Flügels“ der AfD habe es keine ausreichenden Belege gegeben, erklärte das Gericht am Mittwoch in Kassel. (Az: 7 B 190/21)

Laut dem Anfang Oktober vorgelegten Bericht schätzte der Verfassungsschutz das rechtsextremistische Potenzial des „Flügels“ bei der Landes-AfD auf 600 beziehungsweise „bis zu 600“ Menschen. Dies wären bis zu 20 Prozent der hessischen AfD-Mitglieder.

Die AfD klagte auf Löschung der Zahl aus dem Bericht und Korrektur bei den Medien. Dem gab der VGH Kassel nun weitgehend statt. Der geschätzten Zahl fehle eine ausreichende Grundlage, ihre Nennung verletze daher die hessische Landes-AfD in ihren Rechten.

Für seine Schätzung habe sich der Landesverfassungsschutz auf Angaben der früheren Parteispitze zur Stärke des „Flügels“ auf Bundesebene gestützt. Ohne „zusätzliche landesspezifische Anhaltspunkte“ reiche dies aber nicht aus, um eine konkrete Zahl für Hessen zu nennen. Der Bericht verweise sogar umgekehrt darauf, dass der „Flügel“ in Hessen kaum feste Strukturen aufweise und in den sozialen Medien kaum präsent sei.

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