Babybrei vergiftet – BGH bestätigt Hafturteil gegen Supermarkterpresser

Die Justitia - ein Symbol der Rechtsstaatlichkeit
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Der Supermarkterpresser vom Bodensee muss für zehneinhalb Jahre in Haft. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verwarf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Ravensburg, wie das Landgericht am Montag mitteilte und der BGH bestätigte. Der Mann hatte 2017 fünf Gläser Babynahrung vergiftet, diese in Geschäften in Friedrichshafen platziert und dann versucht, von Einzelhandelsketten mehr als elf Millionen Euro zu erpressen. (Az. 1 StR 403/20)

Er verschickte E-Mails an das Bundeskriminalamt, eine Verbraucherschutzorganisation und mehrere Unternehmen. Darin warnte er vor vergifteten Gläschen in fünf Geschäften. Die Polizei fand diese noch rechtzeitig, bevor sie verkauft wurden, so dass niemand zu Schaden kam. 2018 verurteilte das Landgericht den Mann wegen versuchten Mordes und versuchter räuberischer Erpressung mit Todesfolge zu zwölfeinhalb Jahren Haft.

Dieses Urteil hob der BGH 2019 aber teilweise auf. Versuchten Mord konnte er nicht erkennen, weil der Mann vor dem Gift gewarnt habe. Das Landgericht musste neu verhandeln und verurteilte den Mann im Juni 2020 zu zehneinhalb Jahren Haft wegen versuchter besonders schwerer räuberischer Erpressung. Da der BGH die dagegen eingelegte Revision nun verwarf, ist das Urteil rechtskräftig.

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