Bewährungsstrafe für ägyptischen Spion in Bundespresseamt

Die Justitia - ein Symbol der Rechtsstaatlichkeit
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Das Berliner Kammergericht hat einen 66-jährigen ehemaligen Angestellten des Bundespresseamts wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit für den ägyptischen Auslandsgeheimdienst zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt. „Der Angeklagte war geständig“, sagte eine Gerichtssprecherin am Mittwoch. Demnach fiel das Urteil bereits in der vergangenen Woche und war das Ergebnis einer Verständigung zwischen Bundesanwaltschaft und Verteidigung.

Im Rahmen der Verständigung bekannte sich der Angeklagte Amin K. der geheimdienstlichen Agententätigkeit im Sinn der Anklage für schuldig. Seit Juli 2010 hatte K. laut Bundesanwaltschaft seine Anstellung beim Bundespresseamt genutzt, um „im Auftrag der ägyptischen Botschaft“ den Auslandsgeheimdienst GIS des Landes zu unterstützen.

Demnach führte K. allgemeine Medienbeobachtungen durch und beantwortete Anfragen von ägyptischen Geheimdienstmitarbeitern. Die Kommunikation mit wechselnden Führungsoffizieren in der Botschaft soll er laut Anklage „konspirativ abgewickelt“ haben.

In seiner Funktion als ägyptischer Spion informierte K. seine Führungsoffiziere auch über tagesaktuelle Ereignisse in Deutschland. So gab K. beispielsweise Informationen über eine Demonstration in Berlin im Dezember 2018 und über die Durchsuchung einer Moschee, deren Imam einen Bezug zu Ägypten gehabt haben soll, an seinen Führungsoffizier weiter.

In den Jahren 2014 und 2015 versuchte K. zudem erfolglos, einen Übersetzer des Sprachendiensts des Bundestags als Quelle zu gewinnen. Dieser soll laut Anklage nach einer Sicherheitsüberprüfung Zugriff auf Verschlusssachen gehabt haben.

Für den Anwerbeversuch organisierte K. auch private Zusammenkünfte mit Mitarbeitern des ägyptischen Geheimdiensts. Außerdem leitete er die Namen fünf syrischstämmiger Kollegen im Bundespresseamt an den GIS weiter. Um Informationen zu beschaffen, nutzte er auch Recherchemöglichkeiten des Amts.

Im Gegenzug für seine Dienste habe der Angeklagte sich eine vorteilhafte Behandlung durch ägyptische Behörden versprochen. So sei er beispielsweise zu offiziellen Veranstaltungen eingeladen worden. Die Mutter des Angeklagten soll außerdem von einem der Führungsoffiziere des Angeklagten Hilfe bei der Geltendmachung ihrer ägyptischen Pensionsansprüche erhalten haben. Eine direkte Bezahlung von K. konnte im Zuge der polizeilichen Ermittlungen allerdings nicht nachgewiesen werden.

Ein für die Ermittlungen verantwortlicher Kriminalbeamter sagte im Laufe des Prozesses aus, es habe „regelmäßigen Kontakt“ zwischen dem Angeklagten und dem Personal der ägyptischen Botschaft gegeben. Bei einer Durchsuchung des Arbeitsplatzes von K. im Bundespresseamt wurde unter anderem ein Tischkalender beschlagnahmt, in dem offizielle Veranstaltungen der ägyptischen Botschaft und der Geburtstag des Botschaftsangestellten vermerkt waren, bei dem es sich um K.s Führungsoffizier gehandelt haben soll.

Auch der ehemalige Vorgesetzte des Angeklagten im Bundespresseamt sagte im Prozess aus. K. sei lediglich für das Versenden von Besucherprogrammen zuständig gewesen, auf sensible Daten habe er keinen Zugriff gehabt. Dass es sich bei dem 66-Jährigen um einen ägyptischen Spion handeln soll, „konnten wir uns alle schlicht und einfach nicht vorstellen“, sagte der Referatsleiter des Bundespresseamts.

Die Verständigung zwischen Bundesanwaltschaft und Verteidigung sah vor, den Angeklagten bei einem Geständnis zu einer Bewährungsstrafe zwischen eineinhalb und maximal zwei Jahren zu verurteilen. Die Verteidigung forderte laut Gerichtssprecherin ein „mildes Urteil“, die Bundesanwaltschaft das schlussendlich verhängte Strafmaß. Die Bewährungszeit wurde von der Kammer auf drei Jahre festgelegt.

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