Die Bundesregierung hat das von der GroKo ausgehandelte Gesetz zur Einführung eines Lobbyregisters auf den Weg gebracht. Demnach müssen sich Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter in ein öffentliches Verzeichnis eintragen, wenn ihre Lobbyarbeit regelmäßig, dauerhaft oder geschäftsmäßig für Dritte betrieben wird, wie es in dem am Mittwoch beschlossenen Gesetzentwurf heißt. Lobbykritische Organisationen forderten die Einführung eines „exekutiven Fußabdrucks“, der in dem Entwurf fehlt. Zur Aufarbeitung der Maskenaffäre in der Union forderte die SPD einen Transparenzbeauftragten.
Die Pflicht zum Eintrag in das Register gilt auch dann, wenn innerhalb der jeweils vergangenen drei Monaten mehr als 50 unterschiedliche Kontakte zur Interessenvertretung aufgenommen wurden. „Mit der Einführung eines Lobbyregisters schaffen wir endlich ein wirksames Instrument für mehr Transparenz in der Gesetzgebung“, erklärte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD).
Die gesetzliche Registrierungspflicht soll für die Interessenvertretung gegenüber Abgeordneten, Fraktionen und der Bundesregierung gelten. Bei letzterer sind auch Staatssekretäre und Unterabteilungsleiter erfasst.
Nach Angaben der SPD hat sich die Koalition auf zwei Ergänzungen geeinigt, die noch nicht in dem vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf enthalten sind. Demnach soll künftig auch die Kontaktaufnahme von Lobbyisten zu Mitarbeitenden im Bundestag zur Registrierungspflicht führen. Zudem sollen Bundestag und Bundesregierung den Lobbyisten einen einheitlichen und verbindlichen Verhaltenskodex vorgeben. Beide Punkte sollen im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens eingefügt werden.
Um die Einführung eines Lobbyregisters hatten SPD und Union zuvor lange gerungen. Im Sommer 2020 trug die öffentliche Empörung über den Fall des CDU-Politikers Philipp Amthor dazu bei, dass die Union dem Vorhaben nach langem Zögern im Grundsatz zustimmte. Schließlich geriet die Union durch die Affäre um die Beschaffung von Schutzmasken unter Druck.
Der von mehreren Organisationen geforderte „exekutive Fußabdruck“ soll deutlich machen, wessen Anliegen von einem Gesetzentwurf betroffen sind und wer sich in den Gesetzgebungsprozess eingebracht hat. Um den Lobbyismus wirklich transparenter zu gestalten, reiche es nicht aus, lediglich die Seite der Lobbyisten offenzulegen. Ebenso wichtig sei es, darzulegen, inwiefern die Interessen und Wünsche der Lobbyisten tatsächlich berücksichtigt wurden.
Auch Grünen-Parlamentsgeschäftsführerin Britta Haßelmann forderte einen „echten legislativen Fußabdruck bei allen Gesetzen von Bundesregierung und Parlament“. Die Bürger müssten klar erkennen können, wer Einfluss genommen habe.
Der Transparenzbeauftragte zur Maskenaffäre solle per Bundestagsbeschluss eingesetzt und bei Parlamentspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) angesiedelt werden, sagte SPD-Parlamentsgeschäftsführer Carsten Schneider in Berlin. Es solle sich um eine „über alle Zweifel erhabene Persönlichkeit“ handeln, die mit „vollen Rechten“ ausgestattet sei. Korruption müsse von normaler Abgeordnetentätgkeit unterschieden werden.
Spahn hatte angekündigt, die Namen all jener Bundestagsabgeordneten zu veröffentlichen, die im Zusammenhang mit der Beschaffung von Corona-Schutzmasken beim Gesundheitsministerium in Erscheinung getreten sind. Dies war auf Kritik gestoßen. Den beiden Unionspolitikern Georg Nüßlein (CSU) und Nikolaus Löbel (CDU) wird vorgeworfen, für die Vermittlung von Corona-Schutzmasken Provisionen in sechsstelliger Höhe kassiert habe.
Angesichts der Maskenaffäre forderte die Linke schärfere gesetzliche Regelungen. Die Koalition bleibe mit dem Gesetzentwurf zum Lobbyregister „weit unter den Möglichkeiten“, erklärte Parlamentsgeschäftsführer Jan Korte. Notwendig sei „maximale Transparenz“.