Bundestag reformiert das Vormundschaftsgesetz

Bundestag/Reichstag
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Menschen, die einen Vormund haben oder betreut werden, haben künftig mehr Rechte. Der Bundestag verabschiedete am Freitag mit den Stimmen von Union und SPD eine umfangreiche Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts. Im Vormundschaftsrecht wird das Mündel mit seinen Rechten ins Zentrum gerückt. Die Rechte der Pflegeeltern, bei denen die Mündel aufwachsen, sollen gestärkt werden. Die verschiedenen Vormundschaftstypen werden zudem zu einem Gesamtsystem zusammengefügt.

Die FDP stimmte gegen das Gesetz, AfD, Linke und Grüne enthielten sich. Von der Reform sind auch Menschen mit Demenz oder psychischer Erkrankung betroffen. Deren Wunsch soll künftig in jeder Hinsicht Richtschnur sein, wie die SPD-Abgeordnete Mechthild Rawert in der Debatte sagte. „Die große Überschrift lautet: Selbstbestimmung stärken.“ 

Wenn jemand etwa gegen seinen Willen betreut wird, gelten künftig kürzere Fristen für die Überprüfung dieser Maßnahme. Zudem werden niedrigschwellige Beschwerdemöglichkeiten eingerichtet. Darüberhinaus wird es künftig keine Zwangssterilsation mehr geben.

Ziel des Reformvorhabens ist es der Bundesregierung zufolge, das Vormundschafts- und Betreuungsrecht umfassend zu modernisieren und neu zu strukturieren. Das vorgelegte Gesetzespaket im Umfang von rund 500 Seiten sieht einschließlich aller Folgeanpassungen eine Änderung von 46 Gesetzen vor. Mit der Reform sollen auch die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention besser umgesetzt werden. 

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