Der Bundestag hat am Donnerstag mit den abschließenden Beratungen über das Gesetz zur Fortsetzung der „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ begonnen. Mit der Verlängerung bleibt die Rechtsgrundlage für die gegenwärtigen Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit in der Corona-Pandemie erhalten; sie würde sonst Ende März auslaufen.
Die Infektionszahlen müssten weiter reduziert werden, der Wiederanstieg der Fallahlen sei zu vermeiden, sagte der CDU-Abgeordnete Rudolf Henke n der Debatte. Die als ansteckender geltende britische Variante mache inzwischen 46 Prozent aus. Deshalb müsse die epidemische Lage von nationaler Tragweite verlängert werden.
„Sars-Covid-II hält die Welt weiter in Atem“, sagte die SPD-Gesundheitsexpertin Sabine Dittmar. Wenn der Bundestag die Fortgeltung der epidemischen Lage entscheide, bedeute das aber nicht die automatische Verlängerung der Maßnahmen, wie Schließungen und Kontaktbeschränkungen. Dies müssten die Länder jeweils lageangepasst beschließen.
Mit der zur Abstimmung stehenden Neuregelung verlängert sich die epidemische Lage um drei Monate. Wenn der Bundestag keine Verlängerung beschließt, läuft sie aus. Damit wird die epidemische Lage zunächst bis Ende Juni weiter gelten.
Das Gesetz enthält noch weitere Neuerungen – unter anderem soll es festschreiben, dass sich die Beschränkungen künftig nicht mehr nur am Inzidenzwert orientieren müssen, sondern auch andere Kennzahlen berücksichtigen können, wie etwa den R-Wert und den Fortschritt bei den Impfungen. Über das Gesetz soll am Donnerstagvormittag in namentlicher Abstimmung entschieden werden.