Bundesverwaltungsgericht muss sich bislang nicht mit Corona-Verfahren befassen

Bundesverwaltungsgericht - Bild: Michael Moser
Bundesverwaltungsgericht - Bild: Michael Moser

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig muss sich bislang noch nicht mit Verfahren rund um die Corona-Schutzmaßnahmen befassen. Er gehe aber davon aus, dass 2021 „das ein oder andere“ Verfahren in diesem Zusammenhang auf das Gericht zukommen werde, sagte Gerichtspräsident Klaus Rennert am Mittwoch beim Jahrespressegespräch. 2020 seien fast alle Entscheidungen zu Corona im einstweiligen Rechtsschutz von Verwaltungsgerichten oder Oberverwaltungsgerichten getroffen worden.

Dafür ist das Bundesverwaltungsgericht nicht zuständig. Es entscheidet vielmehr über Revisionen von Urteilen der Oberverwaltungsgerichte oder seltener auch der Verwaltungsgerichte. Dazu überprüft es die Urteile der Vorinstanzen. Selbst wenn nach einem Urteil Revision eingelegt wird, dauert es also eine Weile, bis solche Verfahren überhaupt in Leipzig ankommen.

Nur bei sehr großen Verfahren in bestimmten Bereichen – etwa zum Ausbau besonders wichtiger Verkehrswege – ist das Bundesverwaltungsgericht in erster Instanz zuständig. Bezüglich der Corona-Pandemie hatten die Leipziger Richter laut Rennert nur über einen Prozesskostenhilfeantrag zu entscheiden, der aber „mit dürren Worten abgelehnt werden musste, weil da wirklich nichts da“ gewesen sei.

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