Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat eine Klage von Bürgern aus EU-Ländern sowie aus Kenia und Fidschi gegen das EU-Klimapaket von 2018 endgültig abgewiesen. Die Kläger seien von diesem Gesetzespaket „nicht individuell betroffen“, heißt es in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil des EuGH in Luxemburg. Die Kläger hatten erreichen wollen, dass die Europäische Union ihre Zielvorgaben für die Verringerung der Treibhausgasemission im Vergleich zum Niveau von 1990 von 40 auf 50 bis 60 Prozent erhöht.
Der EuGH berief sich in seinem Urteil auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Die Tatsache, dass sich der Klimawandel auf eine bestimmte Person anders auswirken könne als auf eine andere, bedeute nicht, „dass aus diesem Grund eine Befugnis zur Klage gegen eine Maßnahme mit allgemeiner Geltung“ bestehe. Sonst hätte dies die Folge, den AEUV „auszuhöhlen und ein Klagerecht für jedermann zu schaffen“.
Die Klage war 2018 von Familien aus Deutschland, Frankreich, Italien, Portugal und Rumänien sowie aus Kenia und Fidschi erhoben worden, die in der Landwirtschaft beziehungsweise im Tourismus tätig sind. Beteiligt war auch ein schwedischer Verband, der junge indigene Samen vertritt.