Für Tätigkeit des Bundesnachrichtendienstes gelten künftig strengere Vorgaben

Bundestag, Berlin
Bundestag, Berlin

Der Bundesnachrichtendienst (BND) muss künftig im Rahmen strengerer gesetzlicher Vorgaben agieren: Nach dem Bundestag billigte am Freitag auch der Bundesrat das neue BND-Gesetz, mit dem die Befugnisse des deutschen Auslandsgeheimdienstes auf eine neue Grundlage gestellt werden. Mit der Novelle sollen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt werden. 

Dem neuen Gesetz zufolge wird beispielsweise die Erhebung personenbezogener Daten künftig qualifizierten Aufklärungszwecken unterliegen. Zudem gibt es höhere Hürden für besondere Formen der Datenerhebung und es gelten besondere Maßgaben zum Schutz von Vertraulichkeitsbeziehungen und dem Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung.

Mit der Reform werde die Arbeit des Auslandsgeheimdienstes auf eine rechtssichere Grundlage gestellt, die dem von den Karlsruher Richtern gezogenen „verfassungsrechtlichen Rahmen ausreichend Rechnung trägt“, heißt es in der Gesetzesbegründung. Das Bundesverfassungsgericht hatte entschieden, dass das Grundrecht des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses auch für Ausländer im Ausland gilt.

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