Kabinett einigt sich auf Lieferkettengesetz

Bundeskanzleramt, Berlin (über cozmo news)
Bundeskanzleramt, Berlin (über cozmo news)

Das Bundeskabinett hat sich am Mittwoch auf ein Lieferkettengesetz geeinigt, mit dem große deutsche Unternehmen ihren Pflichten zur Einhaltung der Menschenrechte entlang der Lieferkette nachkommen sollen. „Der wirtschaftliche Erfolg darf nicht auf Menschenrechtsverletzungen in unseren Lieferketten beruhen“, sagte Bundesentwicklungsminister Gerd Müller (CSU).

Der Entwurf sieht je nach Vergehen Strafen von mehreren hunderttausend Euro vor – bei hohen Jahresumsätzen sind Millionenstrafen möglich. Firmen können außerdem vorübergehend von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden. Der Referentenentwurf kommt nun in den Bundestag, das Gesetz soll bis Mitte des Jahres verabschiedet werden.

Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU), Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) hatten die Gesetzespläne Mitte Februar vorgestellt. Das Gesetz soll ab 2023 für Unternehmen mit mehr als 3000 in Deutschland Beschäftigten gelten – inklusive Zeitarbeiter. Ab 2024 sollen auch Unternehmen ab 1000 Beschäftigten dazu zählen. Mittelständische Unternehmen mit bis zu 1000 Beschäftigten fallen somit nicht in den Anwendungsbereich, was zu scharfer Kritik geführt hatte.

Der entwicklungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Sascha Raabe, sprach von einem „starken Gesetzentwurf“, den Heil durchgesetzt habe. Der „hohe Bußgeldrahmen“ und der „drohende Ausschluss von öffentlichen Aufträgen“ entfalteten eine präventive Wirkung zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten.

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