Lebenslange Haft für Vergewaltigung und Ermordung von 15-Jähriger in Berlin

Die Justitia - ein Symbol der Rechtsstaatlichkeit
Die Justitia - ein Symbol der Rechtsstaatlichkeit

Sieben Monate nach der Vergewaltigung und Ermordung einer 15-Jährigen in Berlin ist der Täter am Dienstag zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht der Hauptstadt sah es laut einer Sprecherin als erwiesen an, dass der 42-Jährige die Jugendliche auf einem Brachgelände missbrauchte und sie danach erwürgte, um seine Tat zu verdecken.

Der Angeklagte hatte den Tod des Mädchens vor Gericht als eine Art Unfall dargestellt. Dieser Darstellung folgten die Richter laut Sprecherin aber nicht, das Urteil entsprach im Wesentlichen dem Anklagevorwurf. Die Verteidigung hatte in dem Verfahren auf eine verminderte Schuldfähigkeit plädiert. Auch dem folgte das Gericht nicht. Es sah den Angeklagten als schuldfähig an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann angefochten werden.

Laut Anklage hatte die 15-Jährige den Mann zunächst freiwillig begleitet, war dann aber von ihm in auf einem Brachgelände an einem Seitenarm der Spree im Stadtteil Friedrichshain in ein Gebüsch gezogen und vergewaltigt worden. Danach erwürgte er sie.

Noch vor der Entdeckung der Leiche stellte sich der Mann damals selbst der Polizei. Er hatte wegen eines Sexualverbrechens an einer Seniorin bereits 13 Jahre in einem psychiatrischen Krankenhaus verbracht. Dafür stand er 2001 vor Gericht. Damals wurde er aufgrund einer psychischen Erkrankung freigesprochen, weil er schuldunfähig war. Dafür wurde er in die Psychiatrie eingewiesen.

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