Saarland geht nicht gegen OVG-Urteil zu Beschränkung in Einzelhandel vor

Justiz (über cozmo news)
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Nach der Aufhebung einer Corona-Beschränkungen im Einzelhandel durch das saarländische Oberverwaltungsgerichts (OVG) will die Landesregierung nicht gegen die Entscheidung vorgehen. Die Regierung werde keine Rechtsmittel einlegen, erklärte Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) am Donnerstag. Stattdessen solle „mit einer breit angelegten Bürgertestung“ für einen besseren Schutz der Beschäftigten im Einzelhandel gesorgt werden.

Auf dem Weg aus dem Lockdown werde es immer Ungleichbehandlungen geben, erklärte Hans. Es könne nicht alles auf einmal gelockert werden. Die Regelung der Ministerpräsidentenkonferenz zum Einzelhandel sei nicht seine präferierte Lösung gewesen. Er habe sich jedoch für bundesweit einheitliche Kriterien eingesetzt. Bei einer weiterhin guten Entwicklung der Inzidenz wäre die Öffnung des Einzelhandels der nächste Schritt gewesen.

Das OVG in Saarlouis hatte am Mittwoch entschieden, dass es nicht verhältnismäßig sei, wenn der Einzelhandel einen Kunden pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche bedienen darf, während privilegierte Geschäfte einen Kunden pro 15 Quadratmeter empfangen dürfen. Eine Rechtfertigung dafür, Einzelhandelsgeschäfte gegenüber privilegierten Geschäften deutlich strenger zu behandeln, sei mit Blick auf das Infektionsgeschehen nicht zu erkennen.

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