Ein bisheriger AfD-Abgeordneter im baden-württembergischen Landtag ist mit einer Klage gegen eine Änderung der Geschäftsordnung des Landesparlaments vor dem Verfassungsgerichtshof gescheitert. Die Stuttgarter Richter wiesen am Freitag die Klage des Politikers Klaus-Günther Voigtmann ab, mir der er sich dagegen gewandt hatte, dass künftig der Alterspräsident des Parlaments nicht mehr der älteste, sondern der dienstälteste Abgeordnete ist.
Voigtmann, der dem am Sonntag neu gewählten Landtag nicht mehr angehört, war in der zu Ende gehenden Legislaturperiode nach dem Ausscheiden eines Fraktionskollegen in die Position des ältesten Abgeordneten aufgerückt. Er hielt es für verfassungswidrig, ihm mit der neuen Geschäftsordnung die Funktion des Alterspräsidenten zu entziehen. Dieser eröffne nicht nur die konstituierende Parlamentssitzung, sondern vertrete auch während der Legislatur die Parlamentspräsidentin, wenn diese verhindert sei, erklärte er.
Der Verfassungsgerichtshof widersprach Voigtmann. Das Amt des Alterspräsidenten ende mit der konstituierenden Sitzung, die bei der Änderung der Geschäftsordnung bereits abgeschlossen gewesen sei. Zudem gehöre Voigtmann dem neuen Landtag nicht mehr an. Insofern sei er nicht persönlich betroffen. Da bei der Leitung einer Sitzung parlamentarische Erfahrung besonders wichtig sei, knüpfe die Änderung der Geschäftsführung „in verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Weise“ an ein sachliches Kriterium an.
Nach dem neuen Kriterium des Dienstalters im Parlament würde Ministerpräsident Winfried Kretschmann am 11. Mai als Alterspräsident den neuen Landtag eröffnen. Bisher entschied er sich nach Auskunft des Staatsministeriums nicht, ob er die Doppelrolle als amtierender Regierungschef und Alterspräsident annimmt oder dem ehemaligen Finanzminister Willi Stächele (CDU), der nach ihm die meisten Parlamentsjahre vorweisen kann, den Vortritt lässt. Kretschmann ist seit 1980 Landtagsabgeordneter.