Vater von Hanau-Attentäter scheitert mit Beschwerden gegen Wohnungsdurchsuchung

Die Justitia - ein Symbol der Rechtsstaatlichkeit
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Der Vater des Attentäters von Hanau ist vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe mit dem Versuch gescheitert, die Durchsuchungen seiner Wohnung und Autos kurz nach der Tat für rechtswidrig erklären zu lassen. Beschwerden gegen Beschlüsse des BGH-Ermittlungsrichters vom Februar und März 2020 würden verworfen, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Am 19. Februar 2020 hatte Tobias R. in Hanau neun Menschen mit Migrationshintergrund gezielt getötet und fünf Menschen verletzt. (Az. StB 9+10/20)

Anschließend tötete er seine Mutter und sich selbst. Die Bundesanwaltschaft attestierte dem Täter später eine zutiefst rassistische Gesinnung. Am 22. Februar und am 6. März 2020 wurde die Wohnung des Vaters, in der auch R. und seine Mutter gelebt hatten, nach Beweismitteln durchsucht. Der Ermittlungsrichter des BGH ordnete dies auf Antrag des Generalbundesanwalts an. Dagegen legte der Mann später Beschwerde ein. 

Diese wies der BGH am 9. Februar dieses Jahres ab, wie er nun mitteilte. Die Voraussetzungen für den Erlass der Durchsuchungsanordnungen seien gegeben gewesen. Es habe ein Anfangsverdacht gegen unbekannte Personen vorgelegen, mit R. zusammen verschiedene Taten begangen zu haben. Zudem hätten hinreichende Tatsachen dafür vorgelegen, dass in der Wohnung oder den Autos bestimmte Beweismittel gefunden werden könnten.

Die Anordnung zur Durchsuchung war demnach geeignet und erforderlich, „zur Aufklärung einer möglichen Beteiligung bislang unbekannter Personen an dem Tatgeschehen beizutragen“. Sie habe zudem in einem angemessenen Verhältnis zur Bedeutung und Schwere der aufzuklärenden Straftat gestanden. Die Ermittlungen des Generalbundesanwalts zu dem rassistisch motivierten Anschlag laufen noch.

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