Veröffentlichung von Spahn-Liste zu Maskengeschäften noch offen

FFP2-Masken - Bild: eef89 via Twenty20
FFP2-Masken - Bild: eef89 via Twenty20

Die angekündigte Veröffentlichung des Bundesgesundheitsministeriums zu allen Vermittlungstätigkeiten von Bundestagsabgeordneten bei Maskengeschäften ist derzeit noch nicht abzusehen. Es laufe ein „Prozess“, um zu überlegen, „wie man das am besten macht“, sagte Minister Jens Spahn (CDU) am Freitag in Berlin. Eine Veröffentlichung sei nach Angaben des Bundestags nur mit Einwilligung der Betroffenen möglich.

Es gebe auf der einen Seite „das berechtigte Interesse nach Transparenz“, sagte Spahn. Andererseits müssten auch „die Rechte der Einzelnen“ beachtet werden. 

Spahn hatte die Veröffentlichung am Dienstag auf Twitter angekündigt und dabei erklärt, dass die Bundestagsdirektion gemeinsam mit dem Ministerium dafür ein Verfahren entwickeln solle. „Wir wollen zu voller Transparenz beim Thema Maskenvermittlung beitragen“, schrieb er.

Hintergrund sind mehrere Fälle, in denen Bundestagsabgeordnete der Union hohe Provisionen für derartige Geschäfte eingestrichen haben sollen. Dies führte bereits zu Rücktritten. Die Unionsfraktionsspitze setzte allen CDU/-CSU-Abgeordneten eine Frist bis Freitagabend, um zu erklären, ob sie finanzielle Vorteile aus pandemiebezogenen Geschäften gezogen haben

Spahn betonte am Freitag, in der Phase zu Beginn der Pandemie, als es enorm an Masken gemangelt habe, sei es „ziemlich normal“ gewesen, Hinweise auf mögliche Beschaffungsquellen weiterzuleiten. „Das würde ich sogar erwarten.“ Davon zu unterschieden seien hingegen „Korruption, Bestechung, Vorteilsnahme“, sagte Spahn. 

Die „allerallermeisten Kolleginnen und Kollegen“ hätten schlichtweg Hinweise weitergeleitet, beispielsweise von Unternehmen aus ihrem jeweiligen Wahlkreis. „Das bitte ich zu unterscheiden“, appellierte Spahn.

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