Verteidiger legen Revision gegen Urteile in Abu-Walaa-Prozess ein

Die Justitia - ein Symbol der Rechtsstaatlichkeit
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Nach dem Urteil gegen den IS-Chefanwerber Abu Walaa und drei Mitangeklagte haben alle Verteidiger offiziell Revision eingelegt. Wie das Oberlandesgericht (OLG) Celle am Donnerstag nach Ablauf der dafür rechtlich vorgesehenen Frist mitteilte, akzeptierte lediglich die Bundesanwaltschaft die Urteile. Diese werden nun vom Bundesgerichtshof (BGH) überprüft. Wie lange dies dauert, war zunächst offen.

Der unter seinem Szenenamen Abu Walaa bekannte frühere Prediger Abdulaziz Abdullah A. war vom OLG in Celle vor rund einer Woche wegen der Radikalisierung und Rekrutierung von Kämpfern für die Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Er war nach Einschätzung der Richter bis zu seiner Festnahme 2016 deren „Vertreter in Deutschland“ und als solcher eine Schlüsselfigur innerhalb des islamistischen Milieus.

Parallel verurteilte das Gericht in der niedersächsischen Stadt drei weitere Mitangeklagte zu Haftstrafen zwischen acht und gut vier Jahren. Auch sie indoktrinierten nach Auffassung der Richter junge Leute im Sinne der IS-Ideologie und halfen bei der Ausreise in die seinerzeit vom der Terrorgruppe beherrschten Gebiete in Syrien und im Irak. Die Verteidiger kündigten bereits unmittelbar nach dem Urteil an, Rechtsmittel dagegen einzulegen.

Abu Walaa wurde wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung schuldig gesprochen, die anderen Angeklagten wegen Unterstützung. Dazu kamen noch weitere Delikte wie Beihilfe zu einer schweren staatsgefährdenden Straftat oder Terrorismusfinanzierung. Die Urteile entsprachen im Wesentlichen den Forderungen der Bundesanwaltschaft, die die Anklage vertreten hatte. Die Verteidigung hatte die Vorwürfe dagegen zurückgewiesen.

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