Im Zusammenhang mit zwei vermeintlich islamistisch motivierten Messerangriffen in Stolberg und Aachen ist ein 21-Jähriger wegen gefährlicher Körperverletzung zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Nach Auffassung des Landgerichts Aachen handelte es sich bei den Angriffen im März und September allerdings nicht um „terroristische Akte“, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch sagte. Der Mann hatte bei beiden Taten „Allahu Akbar“ (Gott ist groß) gerufen.
Die Generalstaatsanwaltschaft beschuldigte den 21-Jährigen, im September einen 23 Jahre alten Autofahrer mit einem Messer schwer verletzt zu haben. Die Tat in der Nacht vor der Kommunalwahl in Nordrhein-Westfelen stand den Ermittlern zufolge im Zusammenhang mit einem Wahlplakat der AfD, auf dem der Vater des Opfers zu erkennen war. Dieser soll von einer Verwendung des Fotomotivs nichts gewusst haben. In einem zweiten Fall warf die Anklage dem Mann vor, im März 2020 einen Bekannten in Aachen verletzt und dabei ebenfalls „Allahu Akbar“ gerufen zu haben.
Der 21-Jährige habe zum Zeitpunkt beider Taten unter Einfluss der islamistischen Ideologie gestanden, erklärte die Kammer. Die Motive für die Angriffe seien aber andere gewesen. Der Angriff im März hänge etwa damit zusammen, dass das Opfer die Verlobte des Angeklagten beleidigt haben soll. Bei dem 21-Jährigen handle es sich nicht um einen „Hardcore-Islamisten“, befand der Vorsitzende Richter.
Das Gericht verurteilte den Angeklagten, der zum Zeitpunkt der ersten Tat erst 20 Jahre alt war, nach Erwachsenenstrafrecht. Die Verteidigung hatte für eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht plädiert und maximal zwei Jahre Haft gefordert. Zugute kam dem 21-Jährigen, dass er sich von Anfang an geständig zeigte, wie ein Sprecher sagte. Der Angeklagte war im September von Spezialkräften festgenommen worden. Seitdem befindet sich der 21-Jährige in Untersuchungshaft.