Vorsitzender des Parlamentarischen Kontrollgremiums rät AfD-Mitgliedern zu Austritt

Bundestag/Reichstag
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Der Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums des Bundestages, Roderich Kiesewetter (CDU), hat Mitgliedern der AfD nach der Einstufung der Partei zum Verdachtsfall durch das Bundesamt für Verfassungsschutz den Austritt nahegelegt. „Ich halte die Entscheidung, wenn sie denn so gefallen sein sollte, für richtig“, sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (Donnerstagsausgaben). Der AfD dürfe kein „Freifahrtschein für die Wahlen“ gegeben werden. AfD-ler sollten sich überlegen, „ob sie da noch Mitglied sein wollen.“ 

Der innenpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Konstantin Kuhle, sagte den Blättern: „Die Entscheidung ist folgerichtig. Wer in der AfD etwas auf sich hält, macht so lange mit Rechtsextremisten gemeinsame Sache, bis er selbst einer wird“. Diese Selbstradikalisierung der Partei zeichne sich seit langem ab und sei der Grund, warum die AfD bereits in mehreren Bundesländern als Verdachtsfall eingestuft ist. Dass die Partei nun auch überregional in den Blick genommen werde, sei wichtig im Kampf gegen den Rechtsextremismus. 

Der Verfassungsschutz hat die AfD am Mittwoch zum Rechtsextremismus-Verdachtsfall erklärt und damit ihre Beobachtung mit nachrichtendienstlichen Mitteln ermöglicht. Die AfD-Spitze zeigte sich empört und warf dem Verfassungsschutz politische Motive vor. Von CDU/CSU, SPD, Grünen und FDP kam Zustimmung zu dem Vorgehen.

Der Staatsrechtler Ulrich Battis sagte dem Redaktionsnetzwerk, der Druck auf Beamte, die der AfD angehören, werde steigen. „Beamte müssen sich jetzt wärmer anziehen“ und sich für ihre AfD-Mitgliedschaft rechtfertigen. „Ein Lehrer beispielsweise, der für die AfD Propaganda macht, könnte dafür disziplinarrechtlich belangt werden“, sagte Battis. „Bei Neueinstellungen wird man besonders genau hingucken“. 

Mit Blick auf Staatsbedienstete, die bereits Beamte sind, sagte Battis den Blättern: „Die Mitgliedschaft in einer Partei, die im Verdacht steht, die freiheitlich-demokratische Grundordnung beseitigen zu wollen, ist mit der politischen Treuepflicht unvereinbar“. Die bloße Tatsache, dass jemand Mitglied der AfD sei, würde für eine Entlassung aber nicht ausreichen. „Es muss jeweils individuell abgewogen werden“, erklärte Battis. 

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