Bouffier warnt vor verfassungsrechtlichen Problemen mit Infektionsschutzgesetz

Volker Bouffier - Bild: Alexander.kurz / CC BY-SA
Volker Bouffier - Bild: Alexander.kurz / CC BY-SA

Im Streit um die geplante Änderung des Infektionsschutzgesetzes warnt Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) Bundesregierung und Bundestag vor verfassungsrechtlichen Problemen. „Bereits jetzt gibt es große juristische Bedenken gegen die Ausgangssperre, wie sie in dem Gesetz formuliert ist“, sagte Bouffier der „Bild“-Zeitung vom Samstag. Er halte es für richtig, das Gesetz „in manchen Bereichen verfassungsfester zu machen“. Ausgangssperren etwa sollten nur „als Ultima Ratio, das heißt als letztes Mittel verhängt werden“.

Ob sein Land im Bundesrat dem Gesetz zustimmen werde, ließ Bouffier offen: „Das haben wir noch nicht festgelegt“, sagte er der „Bild“-Zeitung. „Wir sind konstruktiv dabei. Wir warten allerdings ab, welche Änderungen es im Bundestag noch gibt.“

Mit der bundeseinheitlichen Notbremse soll der Bund erstmals in der Pandemie weitreichende Kompetenzen in der Pandemiebekämpfung von den Ländern übernehmen. Sie sieht neben der nächtlichen Ausgangssperre von 21.00 Uhr bis 05.00 Uhr auch Schließungen von Geschäften vor. Grenzwert soll eine Sieben-Tage-Inzidenz von 100 pro 100.000 Einwohner sein. Die Schulen sollen bei einem Inzidenzwert von 200 zum Distanzunterricht zurückkehren. Das Gesetz soll am Mittwoch im Bundestag und am Donnerstag im Bundesrat beschlossen werden.

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