Die EU hat ihre Sanktionen wegen Menschenrechtsverletzungen im Iran ausgeweitet. Acht Vertreter der iranischen Sicherheitsbehörden sowie drei Haftanstalten stehen seit Montag wegen ihrer Rolle bei der gewaltsamen Niederschlagung landesweiter Proteste im November 2019 auf der EU-Sanktionsliste, wie der Rat der Mitgliedstaaten mitteilte. Es ist das erste Mal seit 2013, dass die EU ihre Iran-Sanktionen im Bereich der Menschenrechte erweitert.
Vor dem Hintergrund des massiven Vorgehens gegen Kritiker, Oppositionelle und Journalisten in dem Land hatte die EU ab 2011 begonnen, Sanktionen wegen schwerer Menschenrechtsverletzungen zu verhängen. Bisher standen 87 Vertreter von Regierung, Justiz, Strafverfolgungsbehörden und Geheimdiensten auf der Liste. Gegen sie wurden Einreiseverbote verhängt und mögliche Vermögen in der EU eingefroren.
Hinzu kamen nach EU-Angaben nun mehrere hochrangige Mitglieder der iranischen Revolutionsgarden, darunter deren Kommandeur Hussein Salami, der Oberbefehlshaber der iranischen Polizei, Hussein Aschtari, ein ehemaliger Gefängnisdirektor und die Leiterin eines städtischen Sicherheitsrates. Brüssel wirft ihnen vor, maßgeblich für Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit den Protesten verantwortlich zu sein.
Die landesweiten Demonstrationen hatten sich Mitte November 2019 daran entzündet, dass die iranischen Behörden die Treibstoffpreise über Nacht mehr als verdoppelt hatten. Die Sicherheitskräfte gingen teils mit tödlicher Gewalt gegen die Protestierenden vor. Genaue Opferzahlen liegen nicht vor, unterschiedliche Schätzungen reichen von 230 bis zu mehr als tausend Todesopfern.
Die EU-Botschafter hatten nach AFP-Informationen bereits vor zwei Wochen grundsätzlich grünes Licht für die Ausweitung der Liste gegeben. Der Termin hatte Beobachter in Brüssel überrascht. Denn die EU bemüht sich derzeit darum, mit Verhandlungen mit Teheran und der US-Regierung das Atomabkommen mit dem Iran wiederzubeleben.