Das sogenannte Elektrofischen wird in der Europäischen Union nicht wieder erlaubt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wies am Donnerstag eine Klage der Niederlande gegen das Verbot der Fangmethode ab. Beim Elektrofischen werden Elektroden an den Fangnetzen angebracht, die Plattfische am Boden mit Stromimpulsen aufgescheucht und in die Netze getrieben. Dies ist in der EU seit 2019 verboten; bis Ende Juni 2021 gilt allerdings eine Ausnahmeregelung für einen kleinen Teil der Fischer in der südlichen Nordsee.(Az. C-733/19)
Gegen das Verbot wandten sich die Niederlande mit dem Argument, dass das Europäische Parlament und der Rat sich in Bezug auf die Seezunge nicht auf die besten verfügbaren wissenschaftlichen Gutachten gestützt hätten und gegen ihre Verpflichtung zur Förderung von Innovationen verstießen.
Das Land hat an der Elektrofischerei ein großes wirtschaftliches Interesse: Niederländische Fischer fangen besonders oft Plattfische und haben viel in das Elektrofischen investiert. Sie argumentieren, dass es effizienter und besser für die Umwelt sei als Fischen mit Schleppnetzen, die den Meeresboden aufwühlen.
Andere Länder wie Frankreich dagegen nutzen die Methode kaum und sehen darum eher wirtschaftliche Nachteile in einer Erlaubnis. Naturschützer weisen zudem darauf hin, dass mit dem Elektrofischen viel mehr Fische in kürzerer Zeit gefangen werden könnten und Überfischung drohe. Auch würden Tiere dabei oft auf grausame Art verletzt.
Der EuGH teilte nun mit, dass der EU-Gesetzgeber nicht dazu verpflichtet sei, sich bei seinen Entscheidungen ausschließlich auf die verfügbaren wissenschaftlichen und technischen Gutachten zu stützen. Das Vorbringen der Niederlande belege auch nicht, dass die fraglichen technischen Maßnahmen „offensichtlich unangemessen“ seien.
In den verfügbaren Studien würden die Auswirkungen des Elektrofischens zwar unterschiedlich bewertet, hieß es, aber nirgendwo stehe, dass die Methode keine negativen Auswirkungen auf die Umwelt habe. Innovation zu fördern bedeute auch nicht, dass der Gesetzgeber verpflichtet wäre, jede neue Technik allein deshalb in einen Rechtsakt umzusetzen, weil sie innovativ sei, erklärte der Gerichtshof und wies die Klage vollständig ab.