Geimpfte Reiserückkehrer aus Risikogebieten müssen in Hessen nicht in Quarantäne

Die Justitia - ein Symbol der Rechtsstaatlichkeit
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Vollständig geimpfte Reiserückkehrer aus Corona-Risikogebieten müssen in Hessen nicht in eine zehntägige häusliche Quarantäne. Gilt ein Land laut Robert-Koch-Institut als Risikogebiet und nicht als Virusvariantengebiet, ist eine Quarantäne verfassungswidrig, wie das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main in einem Eilverfahren laut Mitteilung vom Dienstag entschied. (Az.: 5 L 1071/21.F)

Die Kläger waren am 16. April aus Dubai nach Deutschland eingereist und wehrten sich gerichtlich gegen die angeordnete Quarantäne durch die Stadt Frankfurt. Beide Kläger wurden zweimal gegen das Coronavirus geimpft. Seit dem Tag der letzten Impfung waren bereits zwei Wochen vergangen.

Geimpfte spielten bei der Verbreitung der Erkrankung keine wesentliche Rolle mehr, entschied das Gericht nun. Die Vereinigten Arabischen Emirate zählten laut Robert-Koch-Institut seit dem 18. April nur noch als Risikogebiet.

Die Anordnung der Quarantäne sei verfassungswidrig, wenn es sich bei dem Land nicht um ein Virusvariantengebiet handle und Einreisende zweimal mit einem derzeit zugelassenen Impfstoff geimpft worden seien. Dabei müssten seit der Gabe der zweiten Impfdosis 14 Tage vergangen sein. Das sei bei den Klägern der Fall gewesen.

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