Wissing kritisiert Entwurf für neues Infektionsschutzgesetz – FDP hegt „erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken“

Bundestag/Reichstag
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Der FDP-Generalsekretär und rheinland-pfälzische Wirtschaftsminister Volker Wissing hat den Entwurf der Bundesregierung für ein neues Infektionsschutzgesetz kritisiert. „Wir haben erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken dagegen und werden diese im Gesetzgebungsverfahren vorbringen“, erklärte Wissing am Montag in Mainz. Die rheinland-pfälzische Landesregierung werde ihr Abstimmungsverhalten im Bundesrat erst festlegen, wenn ein vom Bundestag verabschiedetes Gesetz vorliege.

„Sollte der derzeit vorliegende Entwurf allerdings nicht grundlegend überarbeitet werden, steht schon jetzt fest, dass die FDP diesen nicht mittragen wird“, erklärte Wissing, der auch FDP-Vorsitzender in Rheinland-Pfalz ist. Die Bundesregierung will durch die Eilreform bundeseinheitliche Maßnahmen für Corona-Hochinzidenzregionen einführen, ohne von der Zustimmung der Länder abhängig zu sein.

Der Entwurf sieht unter anderem nächtliche Ausgangssperren und weitere Regelungen etwa für Schulen und Kitas vor. Sie sollen in Landkreisen und Städten greifen, in denen die Inzidenz bei mehr als 100 liegt. Die Grünen sagten ihre Kooperationsbereitschaft trotz Kritikpunkten zu, die Linke lehnte eine Zustimmung bisher ab. Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus (CDU) drängte die Opposition am Montag zu einer schnellen Entscheidung.

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