Anleitungen zu sexuellem Kindesmissbrauch stehen künftig unter Strafe

Missbrauch - Bild: maginnis via Twenty20
Missbrauch - Bild: maginnis via Twenty20

Wer Anleitungen zum sexuellem Missbrauch von Kindern besitzt oder verbreitet, macht sich künftig strafbar. Dies sieht ein neuer Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) vor, den das Bundeskabinett am Mittwoch gebilligt hat. „Der Schutz unserer Kinder vor sexualisierter Gewalt hat höchste Priorität“, erklärte Lambrecht. „Deshalb schaffen wir einen weiteren neuen Straftatbestand, um konsequent eingreifen zu können, bevor es zu entsetzlichen Missbrauchstaten kommt.“

Es gebe „widerwärtige Anleitungen“, die beschreiben, „wie Täter Kindern auflauern können und wie sexueller Missbrauch begangen und verschleiert werden kann“, beklagte Lambrecht. „Das kann Täter ermutigen und Hemmschwellen senken.“ Strafverfolgungsbehörden berichteten, dass derartige Anleitungen zum sexuellen Missbrauch nicht selten bei Beschuldigten aufgefunden werden, die des sexuellen Missbrauchs verdächtigt werden.

Die Inhalte reichen Lambrecht zufolge von Empfehlungen zu Orten, an denen Täter Kindern auflauern und das Vertrauen von Kindern erschleichen können, bis hin zu Beschreibungen von Missbrauchshandlungen. Der Strafrahmen soll für die Verbreitung solcher Beschreibungen bei Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe liegen. Abruf und Besitz sollen mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden können.

Bisher werden solche Anleitungen von den bestehenden Straftatbeständen nur in Einzelfällen erfasst – etwa als kinderpornografischer Inhalt, Gewaltdarstellung oder Billigung einer Straftat. Die neue Strafvorschrift soll diese Lücke schließen.

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