Die lebenslange Haftstrafe gegen den sogenannten Berliner Todesraser Milinko P. ist rechtskräftig. Mit einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe die Verurteilung wegen Mordes durch das Landgericht Berlin. Danach kann auch eine Fluchtfahrt vor der Polizei als verbotenes Kraftfahrzeugrennen gelten. (Az: 4 StR 142/20)
Nach einer Diebestour hatte P. im Juni 2018 bei einer wilden Fluchtfahrt vor der Polizei einen Unfall verursacht. Dabei starben eine 22-jährige Passantin und später an seinen Verletzungen auch sein Beifahrer.
Das Landgericht Berlin verurteilte den Mann am 27. Juni 2019 unter anderem wegen zweifachen Mordes zu lebenslanger Haft. Dabei sah das Landgericht in dem hochriskanten Fahrverhalten des Manns auch einen Tötungsvorsatz. Dies bestätigte der BGH nun. Ein Fehler in der Beweiswürdigung des Landgerichts sei nicht zu erkennen.
Weiter hatte das Landgericht in der Fluchtfahrt ein „verbotenes Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge“ gesehen. Hierzu bestätigte der BGH, dass diese Vorschrift auch in „Polizeifluchtfällen“ anwendbar sei. Die Fluchtfahrt sei ein „verbotenes Alleinrennen“ gewesen.