Der Bundestag hat dem Gesetzentwurf zum Verbot des Tötens männlicher Küken zugestimmt. Das Parlament billigte am Donnerstagabend mehrheitlich eine von der Regierung vorgelegte Änderung des Tierschutzgesetzes, mit der das Kükentöten ab dem 1. Januar 2022 beendet werden soll. Im vergangenen Jahr waren mehr als 40 Millionen männliche Eintagsküken geschreddert oder erstickt worden, weil ihre Aufzucht unrentabel ist.
Betriebe sollen künftig unter anderem auf neue Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei setzen. Dadurch sollen männliche Küken gar nicht erst ausgebrütet werden. Diese Verfahren sehen derzeit eine Bestimmung des Geschlechts zwischen dem 9. und 14. Bebrütungstag vor. Künftig soll dies noch früher möglich sein. Das Gesetz sieht deshalb außerdem vor, dass ab 2024 das Töten von Hühnerembryonen bereits nach dem sechsten Bruttag verboten ist.
Die Regierung hatte das Verbot des Kükentötens im Januar beschlossen. Anfang März forderte der Bundesrat in einer Stellungnahme einen sogenannten Erlaubnisvorbehalt, Küken zu Futterzwecken zu töten. Nun muss sich der Bundesrat erneut abschließend mit dem Gesetz befassen.