EGMR leitet fünf Beschwerden zu polnischer Justizreform an Warschau weiter

EGMR - Bild: SteveAllenPhoto via Twenty20
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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat fünf neue Beschwerden gegen die Reform des Justizsystems in Polen an Warschau weitergeleitet. Diese Fälle würden mit Priorität behandelt, wie es bei „dringenden Angelegenheiten“ der Fall sei, teilte der Gerichtshof in Straßburg am Montag mit. Die schnelle Prüfung betreffe aktuelle und künftige Beschwerden zu Polen.

Dem Gerichtshof zufolge wurde Polen am 30. April über fünf Beschwerden informiert, in denen es „um einen mutmaßlichen Mangel an juristischer Unabhängigkeit“ gehe. Die polnische Regierung werde um ihre Einschätzung gebeten, dies sei ein erster Schritt im juristischen Verfahren des EGMR.

In einem der Fälle geht es um einen Richter in Warschau, der Urteile zur Meinungsfreiheit zum Nachteil der Regierung fällte. Der Richter wurde daraufhin an ein anderes Gericht versetzt und sah darin eine Vergeltungsmaßnahme der Regierung. In einem zweiten Fall geht es um ein Disziplinarverfahren gegen einen Richter, der die Gültigkeit und Unabhängigkeit einer Richternominierung überprüfen wollte.

Erst am Freitag hatte der EGMR Polen im Zusammenhang mit der „irregulären“ Ernennung eines Verfassungsrichters zu einer Entschädigungszahlung verurteilt.

Die polnische Regierung steht wegen umstrittener Justizreformen international in der Kritik. Der Regierung in Warschau wird vorgeworfen, mit immer neuen Gesetzen die Unabhängigkeit der Justiz und die Gewaltenteilung zu untergraben. Mit den EU-Institutionen liegt sie deshalb schon lange über Kreuz. Beim EGMR sind wegen der Justizreformen mehrere Klagen anhängig.

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