Elektronischer Identitätsausweis wird künftig einfacher

Symbolbild: Mails checken auf dem Smartphone
Symbolbild: Mails checken auf dem Smartphone

In Deutschland wird es künftig einfacher sein, die eigene Identität elektronisch nachzuweisen. Laut einem in der Nacht zum Freitag vom Bundestag beschlossenen Gesetz sollen dafür in Zukunft mobile Endgeräte wie Smartphones oder Tablets ausreichen. Bislang ist dafür der Personalausweis, die eID-Karte oder der elektronische Aufenthaltstitel erforderlich. Die Neuregelung soll den Verbreitungsgrad steigern und die Nutzerfreundlichkeit erhöhen.

Die Sicherheit des elektronischen Identitätsnachweises soll zum einen durch eine sechsstellige Geheimnummer gewährleistet werden. Zweiter Faktor ist bislang der Personalausweis, die eID-Karte oder der elektronische Aufenthaltstitel, deren elektronisches Speichermedium beim Identifizierungsvorgang ausgelesen wird. Künftig kann stattdessen auch ein mobiles Endgerät verwendet werden, wenn die Daten aus dem Speichermedium darauf übertragen werden.

Bürgerinnen und Bürger seien es durch die Verwendung von Smartphones gewohnt, mit diesem einen Endgerät Anträge bei einer Bank zu stellen oder im Internet einzukaufen. Diesem Nutzerverhalten müssten die staatlichen Angebote für eine sichere Identifizierung durch eine einfache Handhabung Rechnung tragen, heißt es in der Begründung des Gesetzes.

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