Das Amtsgericht Hamburg hat seine Angaben zur Einstellung eines Strafverfahrens gegen eine Chatpartnerin im Fall Metzelder noch einmal präzisiert. Nach Angaben der Gerichtspressestelle vom Montag räumte die Beschuldigte über ihren Verteidiger zwar ein, eine fragliche Chatkommunikation über kinderpornografische Bilder mit dem ehemaligen Profifußballer Christoph Metzelder geführt zu haben. Sie betonte demnach aber zugleich, dass sie dies nur getan habe, um den Inhalt an die Polizei weiterzugeben.
Außerdem bedauerte die 42-Jährige laut Gericht, das Material nicht bereits am folgenden Werktag an die Ermittler übergeben zu haben. Das Verfahren gegen sie war am Freitag gegen eine Geldauflage in Höhe von 500 Euro eingestellt worden. Laut Anklage sollte sich die Frau im Sommer 2019 in Chats mit dem früheren Nationalspieler um den Erhalt von Kinderpornografie bemüht haben, indem sie Aufnahmen positiv kommentierte und Äußerungen tätigte, die mutmaßlich Interesse daran ausdrückten.
Die Staatsanwaltschaft Hamburg wertete dies als Straftat. In dem Verfahren lehnte die Beschuldigte zunächst wiederholt eine Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße ab. Im April erließ das Amtsgericht einen Strafbefehl, gegen den die Frau Einspruch einlegte, bevor sie letztlich doch einlenkte.
Nach Angaben der Gerichtspressestelle vom Montag beharrte sie dabei jedoch auf ihrem „Standpunkt, durch ihr Verhalten keinen Straftatbestand erfüllt zu haben“. Ihr sie es dabei nicht darum gegangen, sich in den Besitz von Kinderpornografie zu bringen. Die Pressestelle ergänzte damit eine eigene Mitteilung vom Freitag, in der es hieß, die Beschuldigte habe „das Tatgeschehen“ eingeräumt.
Metzelder war vor rund zwei Wochen in Düsseldorf wegen des Besitzes und der Verbreitung von Kinderpornografie zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Urteil ist rechtskräftig. Auf seinem Mobiltelefon hatten Ermittler kinder- und jugendpornografische Dateien gefunden. Das Gericht gelangte zu der Überzeugung, dass der Angeklagte im Jahr 2019 an drei Frauen insgesamt 29 Bild- und Videodateien geschickt hatte.
Die Dame kann sich äußerst glücklich schätzen. Ab dem 1.7. tritt eine Gesetzesverschärfung in Kraft, und dann wäre sie dafür nicht mit einer Geldstrafe davongekommen, sondern hätte mindestens ein Jahr im Gefängnis verbringen müssen.