Hafturteil gegen Landwirt nach Ersticken von Frau mit Gülle rechtskräftig

Die Justitia - ein Symbol der Rechtsstaatlichkeit
Die Justitia - ein Symbol der Rechtsstaatlichkeit

Ein Hafturteil gegen einen Landwirt aus Bayern, der seine Frau erst schlug und dann bis zum Ersticken mit Gülle übergoss, ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe verwarf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Augsburg als unbegründet, wie das Landgericht am Mittwoch mitteilte. Der 57-Jährige ist somit des Totschlags schuldig und muss ins Gefängnis.

Das Landgericht Augsburg hatte ihn im Mai 2020 zu 13 Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Das Tatopfer war mit Gülle überzogen gefunden worden, auch in der Lunge der Frau fand sich eingeatmete Gülle. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Landwirt seine Frau zunächst mit einem Werkzeug gegen den Kopf geschlagen und die Bewusstlose danach mit Gülle überschüttet hatte, so dass sie erstickte.

Anzeige



Anzeige

Avatar-Foto
Über Redaktion | Nürnberger Blatt 45905 Artikel
Das Nürnberger Blatt ist eine unabhängige, digitale Nachrichtenplattform mit Sitz in Nürnberg. Unsere Redaktion berichtet fundiert, verständlich und aktuell über das Geschehen in der Region, in Deutschland und der Welt. Wir verbinden klassisches journalistisches Handwerk mit modernen Erzählformen – klar, zuverlässig und nah an den Menschen.