Das arbeitgebernahe Institut der deutschen Wirtschaft (IW) hält eine Reform der Schuldenbremse für unumgänglich, um die Corona-Schulden zu bewältigen. „Man muss jetzt sagen, an welcher Stelle man die Schuldenbremse öffnet. Aber öffnen muss man sie auf jeden Fall“, sagte IW-Direktor Michael Hüther der „Passauer Neuen Presse“ vom Donnerstag. Er warb zudem für die vom IW vorgeschlagene Idee eines Deutschlandfonds.
Hüther sagte der Zeitung, die Corona-Schulden seien „regelkonform möglich, damit ein Schock wie die Pandemie finanzpolitisch bewältigt werden kann“. Daraus folge, dass aus der Tilgung dieser Schulden kein gesamtwirtschaftlicher Schaden nach dem Schock entstehen sollte. „Für mich bedeutet das: Die Tilgung der Corona-Schulden darf für sich genommen weder zu Steuererhöhungen noch zu Ausgabensenkungen führen.“
Das IW schlage hier eine lange Tilgung der Schulden über vier Jahrzehnte vor. Damit verbunden könnte die zulässige strukturelle Verschuldung in der Schuldenbremse von 0,35 Prozent auf 0,5 Prozent erhöht werden. Das allerdings würde eine Verfassungsänderung nötig machen, gab Hüther zu bedenken.
Steuererhöhungen seien nur zu umgehen, „wenn wir beim Investieren den Mut haben, der von uns vorgeschlagenen Deutschlandfonds-Idee zu folgen“, sagte Hüther der „Passauer Neuen Presse“ weiter. Diese Idee „wäre durchaus mit der Schuldenbremse kompatibel“. Aus einem solchen Fonds mit einer eigenen Rechtspersönlichkeit könnten notwendige Großinvestitionen kreditfinanziert in den nächsten zehn Jahren bewältigt werden, sagte der IW-Chef.
Im Haushalt sehe er „nicht die Luft dafür“. Denn es gebe noch genug andere Herausforderungen. Das gelte sowohl für das Thema Alterung mit einem wachsenden Zuschussbedarf des Bundes als auch für die versprochene Erhöhung der Verteidigungsausgaben.
Den Deutschlandfonds mit einem Volumen von 450 Milliarden Euro hatte das IW schon im Januar vorgeschlagen, um „die staatliche Investitionstätigkeit zu entfesseln“. Ein Infrastrukturrat könnte demnach die Sinnhaftigkeit einzelner Projekte vorab prüfen.
Die grundgesetzliche Schuldenbremse steht laut IW nicht dagegen, wenn der Fonds „mit eigener Rechtsperson“ organisiert wird. Eine Verschiebung von laufenden Budgetposten in den Fonds wäre nicht zulässig.