Lambrecht wirft Union Blockade von Koalitionsvereinbarungen vor

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht. - Bild: BMJV/Thomas Koehler/ photothek
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht. - Bild: BMJV/Thomas Koehler/ photothek

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hat der Union vorgeworfen, Koalitionsvereinbarungen im Bundestag durch Nichtbefassung systematisch zu blockieren. Als Beispiel nannte Lambrecht in den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) das Streichen des Begriffs „Rasse“ aus dem Grundgesetz. Dies werde wegen des Widerstands der Unionsfraktion entgegen klarer Absprachen seit Wochen nicht auf die Tagesordnung des Kabinetts gesetzt.

„Es gibt keine offizielle Begründung, ja nicht einmal eine Debatte darüber“, sagte Lambrecht dazu weiter. Dabei könne eine solche Grundgesetzänderung „zeigen, dass wir entschlossen gegen Ausgrenzung und Rassismus vorgehen“. Auch hätten sich Justiz- und Innenressort längst darüber verständigt. Demnach soll das Wort „Rasse“ in dem Antidiskriminierungs-Artikel 3 der Verfassung durch das Verbot der Diskriminierung „aus rassistischen Gründen“ ersetzt werden.

Jedoch würden auch andere bereits im Kabinett vereinbarte Gesetzesvorhaben derzeit von der Union blockiert, kritisierte Lambrecht weiter. So hätten Familien- und Innenministerium Eckpunkte für ein Demokratiefördergesetz erarbeitet, das eine dauerhafte Förderung von Initiativen gegen Rassismus und Extremismus ermöglichen würde. Wegen des Widerstands der CDU/CSU sei nun nicht mehr sicher, dass das Gesetz noch in dieser Legislatur verabschiedet werden könne.

Ebenso verhält es sich laut Lambrecht mit dem Beschluss, die Antragsfrist für Ansprüche nach dem Anti-Diskriminierungs-Gesetz zu verlängern. „Wir wollen Menschen ein halbes Jahr Zeit geben, sich zu wehren, wenn ihnen aus rassistischen Gründen ein Mietvertrag für eine Wohnung verweigert wird oder sie bei der Jobsuche benachteiligt werden“, sagte Lambrecht. Auch hier verweigere sich aber die Unionsfraktion und blockiere den diesbezüglichen Kabinettsbeschluss.

Das Gesetz für Unternehmenssanktionen, das Strafverfolgung auch für Taten ermöglichen soll, die aus einem Unternehmen heraus erfolgt sind, werde ebenfalls von der Union trotz Kabinettsbeschlusses nicht auf die Tagesordnung gesetzt. Diese Neuregelung sei „glasklar im Koalitionsvertrag ausbuchstabiert“ und nötig, „um Betrug und Korruption noch entschiedener zu bekämpfen“, mahnte Lambrecht. Sie äußerte sich „fassungslos“ über dieses Verhalten des Koalitionspartners und dessen Strategie, „im Kabinett Vereinbartes schlicht zu ignorieren“.

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