Nachbesserungen bei geplanter Kinderrechte-Verankerung im Grundgesetz gefordert

Deutsches Grundgesetz
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Kinderrechtsorganisationen haben Nachbesserungen beim Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz gefordert. Es bestehe die große Chance, „langfristig eine wichtige Grundlage für ein kinder- und familienfreundlicheres Land zu schaffen – diese Chance dürfen wir nicht verspielen“, erklärte der Präsident des Deutschen Kinderhilfswerks, Thomas Krüger, anlässlich einer Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestags. „Reine Symbolpolitik bringt uns hier keinen Schritt weiter.“

Bei der Formulierung der Kinderrechte im Grundgesetz müsse es darum gehen, eine nachhaltige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention sicherzustellen, forderte Krüger. Es brauche deshalb einen eigenen Absatz für die Kinderrechte, die unabhängig von den Elternrechten gegen den Staat gelten.

„Kinderrechte brauchen ein großes Ausrufezeichen im Grundgesetz, damit Kinder und Jugendliche gehört und ihre Belange ernst genommen werden“, forderte Unicef-Experte Sebastian Sedlmayr. Die Coronakrise zeige deutlich, „dass sie bisher zu häufig hintangestellt werden“. Mit der Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz könnten Bund und Länder klarstellen, dass die Rechte von Kindern in Deutschland umfassend und verbindlich gelten.

Dazu brauche es jedoch eine „unmissverständliche und prägnante Formulierung“, erklärte Sedlmayr. Der aktuelle Gesetzentwurf der Bundesregierung sollte nun rasch überarbeitet werden, um diesen Anforderungen zu entsprechen.

Die Regierung hatte Anfang des Jahres einen Gesetzentwurf zur Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz auf den Weg gebracht. Notwendig für die Grundgesetzänderung sind Zweidrittelmehrheiten in Bundestag und Bundesrat.

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