Schwule Soldaten werden für Diskriminierungen entschädigt

Bundeswehr
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Deutsche Soldaten, die in früheren Jahren bei ihrem Dienst wegen ihrer Homosexualität diskriminiert wurden, werden dafür rehabilitiert und entschädigt. Ein Gesetz, das der Bundestag am Donnerstagabend verabschiedete, sieht die Aufhebung aller entsprechenden Verurteilungen von Bundeswehr und Nationaler Volksarmee (NVA) vor. Alle anderen Benachteiligungen der Soldaten sollen per Verwaltungsakt als Unrecht eingestuft werden.

Die Betroffenen sollen eine Geldentschädigung in Höhe von je 3000 Euro für jede aufgehobene Verurteilung sowie einmalig für dienstliche Benachteiligungen erhalten. Die Bundesregierung rechnet in den kommenden fünf Jahren mit etwa tausend Rehabilitationsverfahren und Gesamtkosten von rund sechs Millionen Euro.

Die Regierung weist in dem Gesetz darauf hin, dass Soldaten der Bundeswehr bis zum Jahr 2000 wegen ihrer Homosexualität, einvernehmlicher homosexueller Handlungen oder wegen ihrer geschlechtlichen Identität systematisch dienstrechtlich benachteiligt wurden. Mit einem Erlass des Verteidigungsministeriums aus dem Jahr 1984 seien diese Benachteiligungen, die bis zur Entlassung führen konnten, nochmals im Einzelnen festgelegt worden. Die Soldaten in der Nationalen Volksarmee der DDR seien ebenfalls solchen Benachteiligungen ausgesetzt gewesen.

Der Lesben und Schwulenverband Deutschlands (LSVD) kritisierte das Gesetz als ungenügend. Zwar sei es „ein wichtiger Schritt in der Aufarbeitung staatlichen Unrechts“, hieß es in einer Erklärung. Doch die Neuregelung gehe noch nicht weit genug. Das Gesetz „beschränkt sich auf eine symbolische Entschädigung und erfasst nicht alle stattgefundenen Diskriminierungen“.

Ein weiteres Gesetz, das der Bundestag ebenfalls verabschiedete, regelt die Entschädigung verletzter Soldaten – sowie im Todesfall deren Hinterbliebenen – neu. Kernpunkt ist unter anderem eine „Neustrukturierung der Geldleistungen“. Dabei plant die Bundesregierung eine deutliche Anhebung der einkommensunabhängigen Entschädigungsleistungen.

Außerdem soll die medizinische Versorgung der Soldatinnen und Soldaten anders als bisher an den Grundsätzen des Sozialgesetzbuchs ausgerichtet und wie bei Arbeitsunfällen ausgestaltet werden.

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